(29.05.2021) Nachdem das Verfahren gegen den chinesischen Schwimmer Sun Yang vor dem Sportgerichtshof CAS neu aufgerollt werden musste, fand in dieser Woche die entscheidende Verhandlung in der Sache statt. Das Urteil soll bis Ende Juni vorliegen, erklärte ein Sprecher des CAS in Lausanne (Schweiz).
Ursprünglich hatte der CAS bereits im Februar 2020 eine achtjährige Sperre gegen den Freistilschwimmer verhängt. Da ein übergeordnetes Bundesgericht in der Schweiz aber entschied, dass der damalige Vorsitzende der Verhandlung, Franco Frattini, befangen gewesen sein soll, wurde das Urteil aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurück an den CAS verwiesen.
Was nun in der online durchgeführten Sitzung in den zurückliegenden Tagen zur Sprache kam, ist nicht bekannt. Im Gegensatz zur ersten Verhandlung fand die Neuauflage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mit seinem Urteil entscheidet der CAS indirekt auch, ob Sun Yang bei den Olympischen Spielen im Sommer an den Start gehen darf oder nicht. Sollte gegen ihn erneut eine Sperre verhängt werden, wäre eine Teilnahme in Tokio ausgeschlossen. Würde aber entgegen der Erwartung vieler Beobachter ein Freispruch erfolgen, dürfte Sun Yang mit hoher Wahrscheinlichkeit in Tokio starten. Seitens des chinesischen Verbandes wäre er als amtierender Weltmeister von 2019 für die Spiele gesetzt.
Mehr als zweieinhalb Jahre zieht sich das Verfahren damit nun schon hin. Sun Yang hatte im September 2018 verhindert, dass Dopingfahnder bei ihm genommene Blutproben zur Analyse mitnehmen konnten, da er die Akkreditierungen des Testpersonals anzweifelte. Der Fall erhielt weltweit große mediale Aufmerksamkeit, da die Proben mit einem Hammer unbrauchbar gemacht wurden.
Ein Dopingausschuss des Schwimm-Weltverbandes FINA hatte Sun Yang bei einer Anhörung im Januar 2019 frei gesprochen. Damals legte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA aber vor dem CAS Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Diesem wurde nach einer öffentlichen Verhandlung im November 2019 und anschließender mehrmonatiger Urteilsfindung im Februar 2020 stattgegeben und gegen Sun Yang eine Sperre von acht Jahren verhängt, welche wiederum im Dezember 2020 durch das Schweizer Bundesgericht außer Kraft gesetzt wurde.
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