(23.12.2020) Das Schwimmjahr 2020 scheint so zu Ende gehen zu wollen, wie es begonnen hat: Mit einem neuen Kapitel im Dopingfall Sun Yang. Nachdem der internationale Sportgerichtshof CAS den Chinesen im Februar für acht Jahre gesperrt hatte, legte der Olympiasieger vor einem Bundesgericht in der Schweiz, wo der CAS ansässig ist, Revision ein. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben.

Das bestätigt die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, die den Fall vor den Sportgerichtshof gebracht hatte, am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Demnach sei die Sperre gegen Sun Yang durch die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts aufgehoben und der Fall zurück an den CAS überwiesen worden. Eine genaue Urteilsbegründung ist noch nicht öffentlich zugänglich.

Damit muss eine neue Verhandlung vor dem Sportgericht abgehalten werden, diesmal aber mit einem neuen Vorsitzenden, denn die Besetzung dieses Postens in der ersten Verhandlung im Februar hatte die Seite von Sun Yang bei ihrem Gang vor das Schweizer Bundesgericht angefochten. Damals hatte der einstige italienische Außenminister Franco Frattini den Vorsitz.

Wie es nun in der Dopingaffäre weiter gehen wird, bleibt abzuwarten. Sun Yang hat damit sogar wieder eine - wenn auch minimale - Chance bei den Olympischen Spielen in Tokio zu starten, sollte eine erneute Verhandlung nicht vor Beginn der Wettbewerbe abgehalten werden. Schon bei den Weltmeisterschaften 2019 hatte der Chinese das Glück, dass er nur deshalb dabei sein konnte, weil das Verfahren vor dem CAS erst nach der WM stattfand.

Damit geht die sich nun schon mehr als zwei Jahre ziehende Dopingaffäre in eine neue Runde: Sun Yang hatte im September 2018 verhindert, dass Dopingfahnder bei ihm genommene Blutproben zur Analyse mitnehmen konnten, da er die Akkreditierungen des Testpersonals anzweifelte. Die Angelegenheit erhielt weltweit große mediale Aufmerksamkeit, da die Proben mit einem Hammer unbrauchbar gemacht wurden.

Ein Dopingausschuss des Schwimm-Weltverbandes FINA hatte Sun Yang bei einer Anhörung im Januar 2019 frei gesprochen. Damals legte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vor dem CAS Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Diesem wurde nach einer öffentlichen Verhandlung im November 2019 und anschließender mehrmonatiger Urteilsfindung im Februar 2020 stattgegeben und gegen Sun Yang eine Sperre von acht Jahren verhängt. Diese dürfte mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichts außer Kraft gesetzt worden sein. Weitere Details dürften bekannt werden, wenn die Urteilsbegründung veröffentlicht wurde.

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