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(29.12.2020) Mit der Entscheidung, dem Antrag auf Revision im Dopingfall Sun Yang stattzugeben, sorgte ein Schweizer Bundesgericht kurz vor Weihnachten für eine dicke Überraschung. Mittlerweile ist auch klar, warum die Angelegenheit an den Sportgerichtshof CAS zurücküberwiesen wurde und neu verhandelt werden muss.

Die Bundesrichter folgten der Argumentation von Sun Yangs Anwälten, laut denen der Vorsitzende der Dopinganhörung vor dem CAS, der einstige italienische Außenminister Franco Frattini, befangen gewesen sein soll. Die Entscheidung hatte nichts mit den gegen den chinesischen Olympiasieger vorgebrachten Argumenten zu tun, sondern beruhte übereinstimmenden Medienberichten zu Folge auf früheren öffentlichen Äußerungen Frattinis.

Dieser hatte sich laut der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mehrfach abfällig über Bürger Chinas geäußert. Wörtlich twitterte er unter anderem

"This yellow face Chinese monster smiling while torturing a small dog, deserves the worst of the hell!!!" (Dieses gelbgesichtige chinesische Monster, das lächelt, während er einen kleinen Hund quält, verdient das Schlimmste der Hölle") im Zusammenhang mit einem Video eines chinesischen Tiermarktes oder

"Hell forever for those b*****d sadic (sic) Chinese." (Ewige Hölle für diese b****d sadistischen Chinesen).

Ohne Frattini als Vorsitzenden muss der Fall nun neu vor dem Sportgerichtshof CAS verhandelt werden. Termin oder Ablauf stehen noch nicht fest. Der CAS hatte gegen Sun Yang ursprünglich im Februar eine achtjährige Sperre verhängt. Diese Urteil wurde durch das Bundesgericht revidiert.

Weitere Hintergründe zum Fall Sun Yang gibt es hier:

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