(16.11.2019) Es war ein Termin, der nicht nur den Schwimmsport sondern die gesamte Sportwelt beschäftigte und nachhaltig verändern könnte: Am Freitag war Chinas Olympiasieger Sun Yang in der Schweiz zur Anhörung vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS geladen. Die Verhandlung sollte klären, was da passiert war in dieser schicksalshaften Nacht vom 4. zum 5. September 2018, als der umstrittene Superstar zunächst nur eine gewöhnliche unangekündigte Dopingkontrolle über sich ergehen lassen sollte, in der sich aber letztlich ein stundenlanges Hin- und Her zwischen Sportler und Dopinfahndern entfaltete, welches darin gipfelte, dass die bei Sun Yang genommenen Proben mit einem Hammer unbrauchbar gemacht werden sollten. Ein Bild, dass sich mittlerweile in der öffentlichen Meinung eingebrannt hat, das aber letztlich für die Entscheidung gar keine allzu wichtige Rolle spielen könnte, wie bei der Verhandlung am Freitag deutlich wurde. Zehn Stunden lang wurden Zeugen gehört, Fragen gestellt und Argumente vorgebracht. Viele Punkte blieben unklar. Wir versuchen ein wenig Ordnung in das Durcheinander zu bringen:

Was sind die Fakten?

Bei Sun Yang sollten am Abend des 4. September 2018 im Rahmen einer unangekündigten Dopingkontrolle Urin- und Blutproben genommen werden. Geleitet wurde die Kontrolle von einer schwedischen Angestellten der im Auftrag der FINA handelnden Firma IDTM. Begleitet wurde sie von einer chinesischen Krankenschwester sowie einem männlichen chinesischen Assistenten, dessen Aufgabe darin bestand, die Urinabgabe Sun Yangs zu bezeugen. Nachdem sich die Tester vorgestellt hatten, gab Sun Yang Blutproben ab und unterschrieb das Anti-Doping-Formular. Zu Irritationen kam es, als der männliche Assistent mit seinem privaten Handy Fotos von Sun Yang machte. Dies wurde bei der Verhandlung von keiner Partei bestritten. Eine Urinprobe gab Sun Yang nicht ab. Im Laufe des Abends rief Sun Yang seinen Arzt Dr. Ba Zhen zu Hilfe. Dieser betreut den Olympiasieger bereits seit etwa neun Jahren und verschrieb ihm auch das verbotene Herzmedikament auf das Sun Yang 2014 positiv getestet wurde, was damals eine dreimonatige Sperre nach sich zog. Der Arzt forderte die Mitglieder des Dopingtestteams auf, sich erneut auszuweisen und fotografierte die vorgelegten Dokumente. Dr. Ba rief daraufhin den Vorsitzenden der regionalen Anti-Doping-Agentur Dr. Han Zhaoqi an, welcher telefonisch mit der schwedischen Testleiterin sprach. Diese rief am Abend des Geschehens ihrerseits ihren Vorgesetzten Tudor Popa an, um sich Rat zu holen. Sowohl Dr. Ba Zhen, Dr. Han Zhaoqi als auch Tudor Popa sagten am Freitag als Zeugen aus. Ab einem gewissen Zeitpunkt am Abend der Dopingkontrolle war sich das Lager Sun Yangs einig darüber, dass die bei ihm bereits genommenen und versiegelten Blutproben das Anwesen des Schwimmers nicht verlassen dürften. Man versuchte daraufhin die Proben wieder zu öffnen. Die ebenfalls anwesende Mutter Sun Yangs regte an, einen Hammer zu holen. So kam es zu der Szene, die der ganzen Geschichte zur großen medialen Aufmerksamkeit verhalf.

Der Schwimm-Weltverband FINA sprach Sun Yang im Januar von den Vorwürfen frei. Seitens des FINA Anti-Doping-Ausschusses hieß es damals sinngemäß, man werde wohl nie erfahren, was in der Nacht der Dopingkontrolle tatsächlich geschehen sei. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wollte sich damit nicht zufrieden geben und schaltete den Internationalen Sportgerichtshof CAS ein.  

Was sind die Streitpunkte?

Insgesamt acht Zeugen wurden bei der Verhandlung am Freitag gehört. Dabei wurde im Laufe der Verhandlung immer deutlicher, welche Argumentationen sich die jeweiligen Parteien zurecht gelegt hatten. Letztlich drehte es sich alles um diese Fragen:

  • Konnten sich die Tester ausreichend ausweisen?

Das Hauptargument der Verteidigung Sun Yangs lautet: Das Testpersonal konnte sich nicht ausreichend ausweisen. Daher fand gar keine reguläre Dopingkontrolle statt. Fakt ist, dass die schwedische Testerin sich als Angestellte der Testfirma auswies und ein Schreiben vorlegte, dass die Kontrolle im Auftrag der FINA autorisierte. Die Krankenschwester legte ein Zertifikat vor, dass sie befähigt Blutproben zu nehmen. Der männliche Test-Assistent identifizierte sich mit seinem Ausweis. Im Rahmen der Verhandlung legten die Verantwortlichen der WADA und der Testfirma IDTM dar, dass dies den Vorschriften des internationalen Doping-Codes entsprach. Die Verteidigung Sun Yangs hingegen berief sich auf Richtlinien (guidelines) der WADA, laut denen darüber hinaus gehende Dokumente empfohlen werden. Auch die Krankenschwester und der Test-Assistent hätten Dokumente benötigt, laut denen sie im Auftrag der Testfirma handelten, so die Verteidigung. Im Laufe der Verhandlung bekräftigte der IDTM-Angestellte und Zeuge Neal Soderstrom, dass es sich bei den Guidelines um Empfehlungen handelte, bindend seien lediglich die Vorschriften des Anti-Doping-Codes. Sun Yang sei auf die gleiche Weise mit gleicher Dokumentation bereits 30 Mal von IDTM kontrolliert worden und insgesamt habe es seit 2018 etwa 19.000 derartige Kontrollen bei Sportlern gegeben. Beanstandungen seitens der FINA gab es nie. 

In Frage gestellt wurde seitens der Verteidigung zudem das Zertifikat der chinesischen Krankenschwester. Sie habe zwar eine Zulassung, um Blutproben zu entnehmen. Diese gelte aber nicht am Wohnort von Sun Yang. Hier kam sogar der Vorwurf auf, die Krankenschwester habe mit der Blutentnahme eine strafbare Handlung begangen.

Die WADA erklärte mit Blick auf die vorzulegenden Dokumente: Selbst wenn Sun Yang die Zulassungen des Dopingpersonals anzweifelte, hätte er nach Abgabe der Proben die Möglichkeit gehabt, seine Vorbehalte im Protokoll vermerken zu lassen. Nur so sei es möglich, im Nachgang eine rechtlich saubere Entscheidung herbeizuführen. Die WADA-Anwälte nannten hier auch einen konkreten Fall aus der Vergangenheit, in dem der CAS urteilte, Proben seien auch bei Zweifeln an der Tester-Akkreditierung in jedem Fall abzugeben, insoweit das dem Sportler "physisch, hygienisch und moralisch" möglich sei, damit der anschließende Rechtsweg seinen Lauf nehmen kann. 

  • Was passierte mit den Dopingproben?

Widersprüchliche Aussagen gab es darüber, was im Laufe des Septemberabends mit den Blutproben geschah, nachdem diese genommen wurden. Laut den Anti-Doping-Regularien dürfen diese nachdem sie versiegelt wurden und der getestete Athlet das zugehörige Testprotokoll unterschrieben hat, nur noch in den Händen des Testpersonals sein. Im Laufe des Abend wurde aber ab einem bestimmten Punkt versucht, die Blutproben wieder aus dem dafür vorgesehenen Behälter zu entnehmen. Vor dem Doping-Ausschuss der FINA sagte Sun Yang aus, er selbst habe die Blutproben an sich genommen. Am Freitag änderte er dieses Statement und erklärte, dies sei sein Arzt gewesen. In jedem Fall verließen sie den Besitz des Testteams.

Die WADA stellte daher dem Vorwurf des "Tamperings" - der Probenmanipulation in den Raum, da sich das Lager von Sun Yang an den Proben zu schaffen machte, nachdem diese bereits versiegelt wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass Sun Yang versucht haben soll, das von ihm bereits unterschriebene Dopingprotokoll zu zerreißen. Dies wurde im Laufe der Verhandlung nicht direkt bestritten. Aus Sicht der WADA sei es daher auch vollkommen unerheblich was danach im Laufe des Abends geschah. Hammer hin oder her: In dem Moment, indem Sun Yang oder sein Team die Proben und das Protokoll an sich genommen hätten, habe man einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien begangen. Dies war eines der Hauptargumente seitens der "Anklage". Sun Yang sei auf den Manipulationsverstoß bereits festgenagelt gewesen, bevor der berühmte Hammer überhaupt ins Spiel kam, so die Darstellung von WADA-Anwalt Rich Young.

  • Wurden Zeugen eingeschüchtert?

Neben Sun Yang, dessen Mutter und dem Arzt des Sportlers wurden bei der Verhandlung keine Zeugen gehört, die persönlich an dem Abend vor Ort waren - also auch nicht die drei Mitglieder des Testteams. Die WADA-Anwälte stellten hier den Vorwurf in den Raum, die Zeugen seien eingeschüchtert worden. Dies ließe sich schon mit den bisher bekannten Details des Abends belegen. So habe die schwedische IDTM-Testerin die Kontrolle wohl als "refusal" bewerten wollen - eine Weigerung Proben abzugeben bzw. den Anweisungen des Testpersonals nachzukommen. Rechtlich wäre dies den Regularien zufolge mit einem positiven Test gleichzusetzen. Im bereits erwähnten Telefongespräch mit Dr. Han Zhaoqi von der regionalen chinesischen Anti-Doping-Behörde habe dieser sie darauf hingewiesen, dass andere Tester, die in China das Wort "refusal" vermerkt hatten, nun keine Arbeitsstelle mehr hätten. Dr. Han wiedersprach dem nicht, sondern betonte lediglich, es sei ein "freundlicher Hinweis" gewesen.

Auch der Krankenschwester dürfte am Abend des Tests mulmig geworden sein. Ihr wurde vorgeworfen, nicht ausreichend zugelassen zu sein und womöglich eine Straftat begangen zu haben. Vor allem die Mutter Sun Yangs tat sich den Dokumenten und Aussagen zufolge lautstark hervor und sagte aus, sie habe die Polizei rufen wollen. Sowohl die Testleiterin als auch die Krankenschwester gaben gegenüber dem CAS nur eine schriftliche Stellungname ab und sahen sich nicht in der Lage, der öffentlichen Verhandlung beizuwohnen. Der männliche Test-Assistent äußerte sich gar nicht. Zu seiner Person bestätigten die IDTM-Offiziellen lediglich, dass er kein unerfahrener Last-Minute-Ersatz gewesen sei, wie die chinesische Seite im Vorfeld darstellte, sondern dass er ebenfalls bereits mehrfach bei Dopingkontrollen zum Einsatz gekommen war.

  • Welche „Schuld“ hatte Sun Yang?

Gerade bei Dopingfällen wird den Athleten oftmals eine verminderte Schuld attestiert, wenn diese sich bei ihren Handlungen - zum Beispiel der Einnahme von Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln - auf den Rat von Experten verlassen. So war es auch bei der geringen Dopingstrafe Sun Yangs im Jahr 2014. Im Laufe der Verhandlung versuchte die Verteidigung des Schwimmers auffällig einen Teil der Schuld erneut bei Dr. Ba Zhen und Dr. Han Zhaoqi abzuladen. Sie seien die treibenden Kräfte gewesen bei der Entscheidung, dass die Blutproben das Anwesen Sun Yangs nicht verlassen sollen. Der Schwimmer habe sich auf ihren Rat und ihre Kenntnisse der vom Dopingpersonal vorzulegenden Dokumente verlassen. Selbst wenn man dieser Argumentation folgt, dürfte das dünnes Eis sein, auf das sich die Verteidigung begibt. Schließlich war es eben dieser Dr. Ba Zhen, wegen dem Sun Yang bereits 2014 eine Dopingstrafe absitzen musste. Sich ausgerechnet auf ihn erneut zu verlassen, dürfte daher kaum als schuldmindernd gewertet werden.

Was sagte Sun Yang zu den Vorwürfen?

Diese Frage blieb den Zuschauern der öffentlichen Verhandlung vor Ort und am Livestream weitgehend unbeantwortet. Nicht etwa, weil Sun Yang nichts zu sagen hatte, sondern vielmehr, weil die in Chinesisch getätigten Aussagen des Schwimmers von der Dolmetscherin nur bruchstückweise ins Englische übersetzt wurden. Kaum ein zusammenhängender Satz ließ sich erkennen. Die Dolmetscherin war von Sun Yangs eigenem Lager beauftragt worden und wurde im Laufe der Anhörung ausgetauscht. Die Aufnahmen seiner Anhörung werden im Nachgang nochmals ausgewertet, damit die CAS-Richter die Aussagen korrekt übersetzt berücksichtigen können. In den Gesprächsfetzen und auch dem Schluss-Statement von Sun Yang wiederholte dieser lediglich die Ansicht, dass sich das Testpersonal nicht ausreichend ausweisen konnte und daher keine reguläre Kontrolle stattgefunden habe.

Welche Rolle spielte die FINA bei der Anhörung?

Auch in dieser Frage, gibt es keine klare Antwort. Auf der einen Seite handelte die schwedische Firma im Auftrag der FINA. Der Weltverband sollte also bestens Bescheid wissen, auf Basis welcher Regeln und Vorgehensweisen der eigene Dienstleister aggiert. Auf der anderen Seite argumentierten die FINA-Anwälte eher der Seite Sun Yangs folgend, dass das Personal sich nicht hätte ausreichend ausweisen können. Im Grunde ist das nicht überraschend: Man will ja auch nicht selbst das Urteil des zwar unabhängigen aber noch immer hauseigenen Dopingausschusses in Frage stellen. Dieser hatte Sun Yang bekanntlich frei gesprochen. Trotzdem bleibt der Punkt, dass die FINA die Vorgehensweise und Dokumentation von IDTM in all den Jahren der Zusammenarbeit nie in Frage gestellt hatte. 

Welche Folgen hätte ein Freispruch Sun Yangs?

Im Falle eines Freispruchs dürfte Sun Yang weiterhin ganz normal bei Wettkämpfen starten, seine im Sommer gewonnenen WM-Medaillen dürfte er behalten und da es nur eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Dopingvergehens gab, würde Sun Yang weiterhin als nur „einfach vorbestraft“ gelten. Zudem müssten dann die Anti-Doping-Agenturen und deren Dienstleister das eigene Vorgehen auf den Prüfstand stellen: Welche Dokumente werden seitens des Testpersonals benötigt und was passiert, wenn diese nicht ausreichend vorliegen?

Die WADA-Seite zeichnete in diesem Zusammenhang bereits ein düsteres Bild: Der Fall könnte als das "Sun Yang Playbook" Geschichte machen, indem sich Sportler nun bei Dopingtests direkt während der Kontrolle auf mögliche Formfehler berufen, gar keine verwertbare Probe abgeben und so die mögliche Verfolgung und rechtliche Klärung des Falls im Nachgang unmöglich machen.

Welche Folgen hätte ein Urteil gegen Sun Yang?

Folgt der CAS den Argumenten der WADA, müsste Sun Yang als Wiederholungstäter bestraft werden. Eine mehrjährige Strafe würde er dann auf jeden Fall erhalten. Offen ist, wie seine sportlichen Ergebnisse seit dem Abend im September 2018 bewertet werden würden. Es ist durchaus denkbar, dass die mögliche Strafe rückwirkend zu diesem Tag ausgesprochen wird. Dann müssten auch Sun Yangs Ergebnisse der Weltmeisterschaften 2019, bei denen er die 200 und 400m Freistil gewonnen hatte, aus den Büchern gestrichen werden. 

Was passiert jetzt?

Die Richter des CAS werten nun die Aussagen, Dokumente und Eindrücke der Verhandlung aus und wägen die vorgebrachten Argumente ab. Ein schnelles Urteil ist unwahrscheinlich. Erst Anfang 2020 soll es eine Entscheidung geben. Der Ausgang des Verfahrens ist vollkommen offen.

Mehr zu den Hintergründen der Geschehnisse:

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