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(22.06.2021) Nachdem der Fall des Chinesen Sun Yang vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS neu aufgerollt werden musste, hat das Gremium nun sein Urteil bekannt gegeben: Der mehrfache Weltmeister und Olympiasieger wird für vier Jahre und drei Monate gesperrt. Bei den in gut vier Wochen beginnenden Olympischen Spielen in Tokio wird Sun Yang damit nicht starten können.

Die Strafe gegen den 29-Jährigen beginnt rückwirkend zum 28. Februar 2020. Damit darf er ab Ende Mai 2024 wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Das wäre gerade noch rechtzeitig für Olympia 2024 in Paris. Ob dann aber noch eine Qualifikation für die Spiele in Frankreich möglich wäre, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Ursprünglich hatte der CAS bereits im Februar 2020 eine achtjährige Sperre gegen den Freistilschwimmer verhängt. Da ein übergeordnetes Bundesgericht in der Schweiz aber entschied, dass der damalige Vorsitzende der Verhandlung, Franco Frattini, befangen gewesen sein soll, wurde das Urteil aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurück an den CAS verwiesen.

Der Sportgerichtshof sah es nun auch nach der zweiten, via Video-Konferenz durchgeführten Verhandlung als erwiesen an, dass sich Sun Yang der Manipulation von Dopingproben schuldig gemacht hat. Der Freistilspezialist hatte im September 2018 verhindert, dass Dopingfahnder bei ihm genommene Blutproben zur Analyse mitnehmen konnten, da er die Akkreditierungen des Testpersonals anzweifelte. Der Fall erhielt weltweit große mediale Aufmerksamkeit, da die Proben mit einem Hammer unbrauchbar gemacht wurden.

Ein Dopingausschuss des Schwimm-Weltverbandes FINA hatte Sun Yang bei einer Anhörung im Januar 2019 frei gesprochen. Damals legte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA aber vor dem CAS Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Diesem wurde nach einer öffentlichen Verhandlung im November 2019 und anschließender mehrmonatiger Urteilsfindung im Februar 2020 stattgegeben und gegen Sun Yang eine Sperre von acht Jahren verhängt, welche wiederum im Dezember 2020 durch das Schweizer Bundesgericht außer Kraft gesetzt wurde. 

Dass die Strafe nun nicht mehr acht Jahre beträgt, sondern deutlich geringer ausfällt, begründet der CAS mit den seit dem 1. Januar 2021 geltenden neuen Anti-Doping-Regularien des Weltverbands FINA. Da Sun Yang bereits 2014 für drei Monate gesperrt wurde, gilt er als Wiederholungstäter. Bisher war es so, dass in einem solchen Fall die für das eigentliche zweite Vergehen festgesetzte Strafe verdoppelt wurde. Ohne Vorstrafe hätte Sun Yang für das Verweigern des Dopingtest eine vierjährige Sperre erhalten. Nach den alten Anti-Doping-Regularien wurde diese auf acht Jahre verdoppelt. 

Glück nun für den Dopingsünder, dass die Strafen für Wiederholungstäter seit Jahresbeginn flexibler ausgelegt werden. Sie sind nun mindestens so lang, wie die Summe der ersten Sperre und dem Strafmaß, dass es  isoliert bemessen für das zweite Vergehen gegeben hätte. Das Maximum für Wiederholungstäter ist das Doppelte des normalen Strafmaßes, so wie es beim ursprünglichen Urteil gegen Sun Yang angesetzt wurde (2x 4 Jahre). Damit wird klar: Die Richter des CAS blieben bei ihrem Urteil am unteren Ende des möglichen Strafmaßes (Vier Jahre wegen des erneuten Verstoßes 2018 + drei Monate wie beim ersten Vergehen 2014). Der CAS begründet das damit, dass man die Umstände der Dopingkontrolle vom September 2018 berücksichtigt habe. 

Olympia 2021 ist für Sun Yang nun zwar futsch, doch auf Paris 2024 scheint der dann 32-Jährige dank des neuen Urteils nun noch eine Chance zu haben.

Weitere Hintergründe zum Fall Sun Yang gibt es hier:

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