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(10.01.2012) Mehr Anzüge, mehr Hersteller sowie erstmals auch Badekappen und Schwimmbrillen sind auf der neuen FINA-Liste der offiziell genehmigten Schwimmartikel für das Jahr 2012 zu finden. Etliche Marken präsentieren wenige Monate vor den Olympischen Spielen neue Modelle. Insgesamt stehen fast 1000 Anzüge auf der FINA-Liste. (Den Link zur Liste finden Sie unten.)

 

Speedo Fastskin3, Adidas adizero gld2O, Arena Powerskin Carbon-Pro und und und … Im Jahr der Olympischen Spiele setzen die Hersteller des Schwimmsports auf neue Ware. In London sollen die Athleten darin Gold holen, damit im Laden später die Kasse klingelt. Nie war die FINA-Liste der genehmigten Schwimmanzüge länger. Nur was auf dieser Liste steht, darf bei Wettkämpfen unter Federführung der FINA auch getragen werden. Dazu zählen neben Weltmeisterschaften und Weltcups auch Olympische Spiele. Fast 1000 Modelle wurden vom Weltverband für 2012 genehmigt. Im vergangenen Jahr waren es noch 718 Stück. Auch die Anzahl der Hersteller hat deutlich zugenommen. Sie stieg von 44 auf nun 56 Fabrikanten, deren Schwimmanzüge und -hosen nun mit dem FINA-Approved-Logo versehen wurden.

Genehmigungen spülen Millionen in die FINA-Kassen

Erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2009 wurde die Liste der zugelassenen Schwimmanzüge auch um Badekappen und Schwimmbrillen erweitert. Der Weltverband genehmigte 95 Produkte von 19 verschiedenen Herstellern. Nach Bekanntwerden der neuen Vorgehensweise des Weltverbandes zu Beginn des vergangenen Jahres regte sich vor allem auf Seiten der Hersteller Unmut – verständlich, angesichts der zusätzlichen Gebühren von 750€, die die FINA für die Prüfung der Artikel verlangt. Dies dürfte weiteres Geld in die Kassen des Weltverbandes spülen, der mit der Genehmigung der Schwimmanzüge eine lukrative Einnahmequelle erschlossen hat. Für die Vorlage eines Anzuges werden 3000€ fällig – damit dürfte die Genehmigungsrunde 2012 der FINA Einnahmen in Höhe von etwa drei Millionen Euro gebracht haben.

Speedo investiert in Schwimmbrillen-Entwicklung

Möglicherweise schließt man mit der Genehmigung von Schwimmbrillen und Badekappen jedoch auch weitere jener Lücken bzw. Interpretationsspielräume, die die Entwicklung der Hightechanzüge in den Jahren 2008 bis 2010 erst ermöglichten. Vorreiter war damals Speedo mit dem Teil-Plastik LZR-Anzug, mit dem die Athleten bei den Olympischen Spielen in Peking abräumten. Auch vor den Spielen in London wartet die Marke nun mit einer Innovation auf und hat sich diesmal eben genau Badekappen und Schwimmbrillen intensiver gewidmet. Die Produkte der fastskin3-Serie kommen in futuristischem Design daher. Die Brillen sollen so unter anderem eine weiteres Blickfeld bieten, damit Michael Phelps oder Ryan Lochte einen möglicherweise heraneilenden Paul Biedermann bei den Olympischen Spielen in London eher sehen können.

Richtlinien für Kappen und Schwimmbrillen

Die Richtlinien, wie Brillen und Kappen auszusehen haben beziehungsweise, was sie nicht dürfen, wurden von der FINA bereits 2010 festgelegt. Demnach dürfen die Kappen nicht aus hartem Material bestehen und müssen mit der natürlichen Form des Kopfes übereinstimmen. Sie dürfen nicht mit Anzug oder Schwimmbrille verbunden werden können. Die Brillen sollen lediglich die Augen vor Wasser schützen und dürfen ausdrücklich keinem aquadynamischen Zweck dienen.

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