(23.09.2009) In diesem Jahr wird es zu keinen weiteren Vorschriften des DSV zur Frage der Schwimmanzüge kommen. Auch der europäische Schwimmverband LEN wird dies so handhaben. Ein Verbot der Hightech-Anzüge noch 2009 wird es damit nicht geben. Andere Nationen, wie die USA, Kanada oder Frankreich werden schon vor 2010 die neuen Regularien der FINA übernehmen. Die Aussetzung der Anzugregeln bei den Masters wurde vom DSV bis Ende des Jahres verlängert.

Mit neuen Regularien, wie möglicherweise einem Verbot von Hightech-Anzügen, ist in diesem Jahr im Bereich des DSV nicht zu rechnen, so aus Kreisen des Deutschen Schwimm-Verbandes. Am vergangenen Wochenende hatte der amerikanische Schwimmverband USA-Swimming bekannt gegeben, bereits ab Oktober nur noch Textil-Anzüge zuzulassen. Zuvor erklärten bereits die Verbände Kanadas und Frankreichs die ab 2010 geltenden FINA-Regeln bereits jetzt anzuwenden. Laut diesen Regeln dürfen Schwimmanzüge nur noch aus textilen Materialien bestehen. Bei Frauen dürfen sie nur bis zu den Knien gehen und die Schultern frei lassen. Männer dürfen ab dem kommenden Jahr nur noch Hosen tragen, die nicht über den Bauchnabel beziehungsweise die Knie hinausgehen.

Auch der europäische Schwimmverband LEN wird bis Ende des Jahres an den derzeit geltenden Regeln festhalten. Damit wird es bei den Kurzbahn-Europameisterschaften definitiv kein Verbot von Hightech-Anzügen geben. Dies wurde auf dem Kongress in Kopenhagen am vergangenen Wochenende festgelegt. Einem Antrag von französischer Seite, bereits vor der EM die neuen Regularien zu übernehmen, wurde damit nicht stattgegeben.

FINA entscheidet im November über Hightech-Rekorde

Man wolle die Athleten bereits an die ab dem kommenden Jahr geltenden Regeln gewöhnen, so eine Begründung der amerikanischen Verbände. In Frankreich hieß es außerdem, man woll die Rekorde auf der Kurzbahn schützen, von welchen die meisten noch nicht durch Schwimmer in Hightech-Anzügen gebrochen wurden. In wieweit dieses Vorhaben aufgeht, ist jedoch fraglich, angesichts der im Dezember anstehenden Kurzbahn-Europameisterschaft. Auch die französischen Athleten werden hier, um konkurrenzfähig zu sein, gezwungen sein, auf die neusten Anzüge zurückzugreifen. Die Bemühungen, auch die LEN dazu zu bewegen, sich der französischen Haltung anzuschließen, schlugen fehl. Der Weltverband wird sich wohl im November darauf verständigen, wie mit den unter den Bedingungen der vergangenen beiden Jahre geschwommenen Weltrekorden umgegangen wird. Die verschiedenen Möglichkeiten wurden von swimsportnews bereits hier dargestellt.

Der DSV veröffentlichte außerdem, dass die bei Masterswettkämpfen geltende Festlegung zu den Schwimmanzügen noch bis Ende des Jahres verlängert wurde. Diese besagte, dass lediglich das Tragen von zwei Anzügen übereinander verboten ist. Ein Nachweis darüber, dass ein Anzug auf der FINA-Liste steht, wäre lediglich nötig, wenn damit Norm- oder Kadezeiten für den Schwimmsport außerhalb des Bereichs der Masters angerechnet werden sollen.

 

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