(04.03.2021) Die Hoffnungen und der Druck des Vereinssports war groß und immerhin: Es gibt eine Perspektive für die Öffnung von Schwimmhallen. Ein weiteres Mal haben sich die Bundesregierung und die Länderchefs am Mittwoch in einer gemeinsamen Schalte zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgestimmt und dabei auch einen Stufenplan für mögliche Lockerungen beschlossen. Der Breitensport spielt hier eine Rolle, allerdings erst auf den weiter hinten liegenden Stufen.
So soll ab der dritten Lockerungsstufe, die erreicht wird, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz ab dem 8. März stabil unter 50 liegt, in der jeweiligen Region das kontaktfreie Sport treiben in Gruppen von zehn Personen im Außenbereich möglich sein. Theoretisch dürften damit auch Freibäder ihre Tore öffnen.
Für die Öffnung von Schwimmhallen wird wohl vielerorts mehr Geduld gefragt sein. Erst in einem vierten Lockerungsschritt soll der "kontaktfreie Sport im Innenbereich" freigegeben werden. Diese Stufe sei erreicht, wenn die Inzidenz von 50 über einen Zeitraum von weiteren zwei Wochen nach Erreichen der Stufe 3 stabil unterschritten wird. Dies wird damit frühestens am 22. März möglich sein. Zudem soll es bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 möglich sein, Innensportanlagen - und damit auch Schwimmhallen - zu nutzen, wenn tagesaktuelle negative Schnell- oder Selbsttests vorliegen.
Damit könnte der Schwimmsport nahezu in ganz Deutschland demnächst wieder Fahrt aufnehmen. Aktuell liegt die Inzidenz mit Ausnahme von Thüringen in allen weiteren Bundesländern unter der 100er-Grenze. Bleibt die Lage auch nach dem 22.03. weiterhin stabil oder bei sinkenden Inzidenzen unter 100 können die Schwimmhallen erneut zwei Wochen darauf, also frühestens am 5. April, auch ohne vorherige Tests genutzt werden, wenn dies ohnehin nicht bereits durch das Unterschreiten der 50er-Marke möglich war.
Zumindest im Freien dürfen sich zudem Nachwuchssportler bei einem Inzidenzwert unter 100 schon ab dem 8. März wieder in Gruppen treffen. Der Außensport für Unter-14-Jährige soll mit maximal 20 Personen möglich sein. In der ursprünglichen Vorlage sollte den Kindern der Sport im Innenbereich in Gruppen bei Inzidenzen, die 14 weitere Tage lang stabil unter 100 liegen, auch ohne Schnelltests in Gruppen ermöglicht werden. Diese Regelung ist nun aber in den Beschlüssen nicht mehr zu finden. Damit gilt auch für die Unter-14-Jährigen, dass sie nur mit negativen Schnell- oder Selbsttests in die Schwimmhallen dürfen, sollten keine anderen regionalen Sonderregeln greifen (z.B. das genehmigte Training von Kadersportlern in einigen Ländern). Insgesamt gibt es keine Unterscheidung zwischen dem Sport in organisierten Gruppen, z.B. in Vereinen mit Hygienekonzepten, oder dem individuellen Sport treiben.
Zu beachten ist bei alledem auch die "Notbremse": Liegen die Inzidenzen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen wieder über 100, können zuvor ermöglichte Lockerungen wieder zurück genommen werden.
Da die Lockerungen wohl aber auf Basis der in den einzelnen Landkreisen festgestellten Infektionszahlen greifen, dürfte es weiterhin selbst innerhalb einzelner Bundesländer regionale Unterschiede geben. Vereine in Gebieten mit niedrigen Inzidenzen werden voraussichtlich eher das Training wieder aufnehmen dürfen als Teams aus Regionen mit hohen Infektionszahlen. Die heute beschlossenen Maßnahmen sollen vorerst bis zum 28. März gelten.
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