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(24.03.2021) Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen derzeit mal wieder für große Schlagzeilen und Verwirrungen, doch für die Schwimmer des Landes dürfte sich nur wenig ändern: Der öffentliche Badebetrieb ist in ganz Deutschland ohnehin eingestellt. Lediglich Kaderschwimmer und vereinzelt auch bestimmte weitere Personengruppen dürfen derzeit noch ins Wasser. Dabei gibt es je nach Bundesland und oft auch auf kommunaler Ebene sehr große Unterschiede. Wir haben bei allen zuständigen Landesschwimmverbänden angefragt und einmal zusammengetragen, welche Vereinsschwimmer aktuell* in ihrem Zuständigkeitsbereich trainieren dürfen. Daraus lässt sich grob (!) ableiten, dass derzeit bundesweit bis zu 2.500 Vereinsschwimmer regelmäßigem Training nachgehen können. Das sind unter fünf Prozent der (vor Corona) beim Deutschen Schwimm-Verband lizensierten Wettkampfschwimmer. Angesichts der nun bis Mitte April verlängerten Corona-Maßnahmen ist kaum damit zu rechnen, dass in den kommenden Wochen allzu viele weitere Schwimmer in die Bäder dürfen.

UPDATE: In einigen Bundesländern können auch Mastersschwimmer als "Masterskader" aktuell trainieren. Zahlen dazu werden derzeit zusammengetragen, doch es ist bereits klar, dass es auch hier große regionale Unterschiede gibt.

Wie die Situation in den einzelnen Bundesländern aktuell aussieht, haben wir hier zusammengefasst:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg dürfen sowohl Bundes- als auch Landeskader dem Training nachgehen und zum Teil auch die Athleten von in der 1. und 2. DMS-Bundesliga vertretenen Mannschaften ins Becken springen. Insgesamt sind knapp 400 Schwimmer dazu berechtigt die Schwimmhallen für das Training zu nutzen. Ob sie aber auch tatsächlich trainieren dürfen, hängt vor allem von der Frage ab, ob die örtlichen Schwimmhallen geöffnet sind oder nicht. Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die Zuständigkeitsbereiche der beiden Schwimmverbände von Baden und Württemberg.

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Bayern

In Bayern dürfen seit Mai 2020 sowohl die Bundes- als auch Landeskaderschwimmer durchgehend trainieren. Zwar ist es auch hier davon abhängig, ob die lokale Schwimmhalle geöffnet ist. Derzeit seien aber von 286 trainingsberechtigten Personen 265 mit Wasserfläche versorgt, teilt der Verband mit.

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Berlin

In Berlin waren die Vereine in der Breite ähnlich eingeschränkt wie im Rest Deutschlands, neben Bundeskadern durften aber auch die Landeskader im aktuellen seit Anfang November laufenden Lockdown weitestgehend durchweg trainieren. Dafür wird vor allem die Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark genutzt. Aktuell stehen auf der Liste des Berliner Schwimm-Verbands 141 Landeskaderschwimmer, hinzu kommen 12 Athleten der Bundeskader. 

Hinweis: Die Angaben wurden mit Daten des Berliner Schwimmverbandes aktualisiert.

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Brandenburg

Bundeskader konnten in Brandenburg durchgehend trainieren, die Landeskaderathleten dürfen dies erst seit dem 1. März wieder und das auch nur am Stützpunkt in Potsdam. Alle anderen Landesstützpunkte können nicht trainieren, da die Schwimmhallen geschlossen sind.

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Bremen

In Bremen bzw. Bremerhaven sind seit Mitte November 2020 die Landeskader und Schwimmer der sportbetonten Schule trainingsberechtigt. Bereits einige Tage eher konnte der Förder/Nachwuchskader wieder ins Becken steigen. Insgesamt umfasst der zum Training berechtigte Personenkreis 82 junge Athleten.

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Hamburg

Hamburg ist eines von nur zwei Bundesländern, in denen auch die Landeskader aktuell nicht schwimmen dürfen. Eine Ausnahme gibt es seit Ende der vergangenen Woche: Landeskader der 9./10. Klasse an der Eliteschule des Sports können im Rahmen des Sportunterrichtes dem Schwimmtraining nachgehen. Das Training der Bundeskader (OK / PK / NK) am Bundesstützpunkt ist zwar erlaubt, die betrifft aber lediglich 14 Personen. Wie in den meisten anderen Ländern sitzen die weiteren Vereinsschwimmer seit Anfang November auf dem Trockenen.

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Hessen

In Hessen ist der Personenkreis, der die Schwimmhallen nutzen darf, bundesweit am größten gefasst (Stand 20.03.). Seit Beginn des Lockdowns im November dürfen alle Bundeskader schwimmen. Bereits eine Woche später kamen dann Landeskader und Mitglieder von Teams der 1. bis 3. DMS-Liga wieder hinzu. Seit der zurückliegenden Woche können zudem Schwimmschulen Kurse anbieten und auch Jugendliche unter 14 Jahren wieder schwimmen, jeweils unter strengen Auflagen. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Kommunen vor Ort dafür die Bäder öffnen. Dabei gibt es große Unterschiede:  So sind die Hallen u.a. in Kassel, Baunatal oder auch Wetzlar seit längerem geschlossen, in Wiesbaden, Eschborn und zum Teil auch Frankfurt darf hingegen trainiert werden. 

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Mecklenburg-Vorpommern

Seit Januar dürfen die Bundeskader wieder trainieren, seit Mitte Februar sind auch die Landeskader trainingsberechtigt. Dabei gibt es aber große regionale Unterschiede. So sind derzeit nur die Schwimmhallen in Rostock und Neubrandenburg für die Sportler geöffnet. Die Kader an den übrigen Standorten müssen entweder auf kleine private Bäder ausweichen oder können in ihren Bädern noch nicht trainieren, da die Betreiber die Bäder nicht für eine so geringe Anzahl an Sportlern öffnen wollen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 24 Landeskaderschwimmer, davon gehören 2 dem NK2-Kader des DSV an.

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Niedersachsen

Aktuell dürfen in Niedersachsen sowohl Bundes- als auch Landeskaderschwimmer wieder dem Training nachgehen. Für die Landeskaderschwimmer trifft dies allerdings erst seit März 2021 wieder an allen Standorten zu, unter anderem dank des Hinwirkens von LSB, Landesverband und einer Elternpetition. Bis dahin gab es aufgrund unterschiedlicher Genehmigungen der ortsansässigen Badbetreiber von Stützpunkt zu Stützpunkt teilweise starke Unterschiede. Den Bundes- und Landeskadern gehören in Niedersachsen derzeit 114 Personen an

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Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen steht mit Blick auf die Frage, wer schwimmen darf und wer nicht, symbolisch für das Gesamtbild in Deutschland: Es ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Maßnahmen, Berechtigungen und Sondergenehmigungen. Da die Vorgaben der Landesregierung von Kommune zu Kommune anders ausgelegt werden, können in einigen Orten sogar alle dort ansässigen Vereinsschwimmer trainieren, andernorts wiederum nur Kadersportler oder Schulschwimmer und eine Kommune weiter gar keiner, da hier die Schwimmhalle nicht geöffnet wird, obwohl es trainingsberechtigte Sportler gäbe. Klar, Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland sowohl das Land mit den meisten Einwohnern als auch mit den meisten Vereinsschwimmern. Da ist es nicht unerwartet, dass es gewisse Unterschiede gibt. Nirgends sonst ist die Situation aber so unübersichtlich wie hier.

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Rheinland-Pfalz

Auch für die Schwimmer der Verbände Rheinland und Südwest, die beide im Bundesland Rheinland-Pfalz angesiedelt sind, ist die Situation derzeit alles andere als rosig. Theoretisch dürfen zwar Bundes- und Landeskader und auch Schwimmer der 1. bis 3. DMS-Liga trainieren. Praktisch betrifft das aber einen sehr kleinen Personenkreis. Aktuell gibt es nur 24 Schwimmer auf der gemeinsamen Kaderliste der beiden Verbände. Die Schwimmer der DMS-Mannschaften dürfen beispielsweise in Mainz trainieren, andernorts aber nicht. Im Bereich Rheinland ist seit September 2020 kein Bad geöffnet und es wird seitens der Betreiber auch auch kein Training zugelassen. Im Bereich des Südwestdeutschen Schwimmverbandes können aktuell nur zwei Hallen genutzt werden.

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Saarland

Der Vereinssport steht auch im Saarland seit Anfang November still und es ist nur die Schwimmhalle an der Sportschule in Saarbrücken geöffnet. Hier können die Bundes- und Landeskader dem Training nachgehen. Einen großen Personenkreis betrifft das nicht. Im Schwimmen gibt es 40 Kadermitglieder, rechnet man die nicht im DSV organisierten DLRG-Schwimmer, Triathleten usw. hinzu, dürfen aktuell ungefähr 150 Saarländer im Schwimmbecken trainieren.

Weitere Einblicke gibt in diesem Zusammenhang ein aktueller Beitrag von den Kollegen der Sportschau:
https://de-de.facebook.com/sportschau/videos/2872380893083464/

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Sachsen

Wie nahezu im gesamten Rest der Republik durften die Bundeskaderathleten in Sachsen abgesehen von wenigen Wochen im Jahr 2020 nahezu durchgehend trainieren. Die Landeskader hingegen hatten zwischen November 2020 und März 2021 eine erneute Trockenzeit. Seit dem 1. März dürfen die 120 Landeskader wieder schwimmen. Im Verlauf des Monats konnten dann zudem die Schwimmer an den Sportschulen in Sachsen wieder ins Training einsteigen, unabhängig vom Kaderstatus.

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Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt, wo am Bundesstützpunkt Magdeburg und auch in Halle etliche Spitzenschwimmer beheimatet sind, dürfen neben den Bundeskaderschwimmern seit dem 1. März auch die Landeskaderschwimmer wieder trainieren. Zuvor herrschte auch für sie Trockenzeit. Voraussetzung ist natürlich auch in Sachsen-Anhalt, dass die Schwimmhallen für die Kaderschwimmer öffnen, was derzeit in Halle und Magdeburg der Fall ist. Auch in Wernigerode konnten Kaderathleten ins Becken.

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Schleswig-Holstein

Im Anfang November begonnen Lockdown durften bereits Mitte November in Schleswig-Holstein wieder einige Landeskaderathleten ins Training einsteigen. Aktuell können in Elmshorn, Neumünster, Flensburg und Kiel wieder knapp 40 Athleten trainieren. Am Standort Barsbüttel konnte zeitweise trainiert werden, die Schwimmhalle hier ist seit Ende Februar allerdings wieder geschlossen. In zahlreichen anderen Orten sind die Bäder ebenfalls zu. Schwimmer außerhalb der Kader können auch in Schleswig-Holstein derzeit nicht ins Becken.

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Thüringen 

Thüringen ist aktuell am schwersten von der Pandemie betroffen und dementsprechend strikt sind hier auch die Einschränkungen. Trainieren dürfen nur Bundeskaderschwimmer von OK bis NK1, davon gibt es im Bereich des Thüringer Verbands allerdings keine. Die Landeskader können nicht trainieren. Eine Ausnahme bilden ca. 30 Schwimmer, die das Sportgymnasium Erfurt besuchen. Sie dürfen im Rahmen des Sportunterrichts dem Training nachgehen. Für alle anderen Landeskader und alle anderen Vereinsschwimmer ist seit Anfang November 2020 kein Training möglich.

 
 
 
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*Bei den Angaben handelt es sich natürlich um Momentaufnahmen einer sich ständig ändernden Gesamtsituation. Die Anfragen an die Landesverbände wurden am 17. März verschickt. Wir werden die Situation weiter im Blick behalten und die Entwicklung auch in den kommenden Wochen und Monaten verfolgen. Eine ausführlichere Veröffentlichung zu dem Thema ist für eine der kommenden Ausgaben des swimsportMagazine vorgesehen.

Die Angaben beziehen sich auf die im Deutschen Schwimm-Verband organisierten Sportler. Triathleten, paralympische Sportler, Rettungs- oder zum Beispiel Flossenschwimmer sind nicht berücksichtigt, werden je nach Kaderstatus aber ähnlich behandelt, wie in den Ausführungen oben dargelegt.

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