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11. März 2019

(11.03.2019) Der Schwimm-Weltverband FINA hat den brasilianischen Nationalschwimmer Henrique Martins für zwölf Monate gesperrt. Bei einer unangekündigten Dopingkontrolle Ende März 2018 wurde bei dem mehrfachen Staffel-Weltmeister das verbotene Mittel Ostarin nachgewiesen. 

Die Substanz wird in der Medizin zur Behandlung von Muskelschwund oder Osteoporose eingesetzt und kann ähnlich wirken wie anabole Steroide. Nach dem positiven Test im vergangenen Jahr hatte Martins freiwillig auf die B-Probe und die Teilnahme an Wettkämpfen verzichtet.

Die FINA ließ die Sperre daher rückwirkend zum 11. Mai 2018 beginnen, wodurch der Freistil- und Schmetterlingsspezialist nur noch zwei Monate "absitzen" muss. Dennoch wird er bei den Weltmeisterschaften im Sommer fehlen, da er durch die Sperre die brasilianischen WM-Qualifikationswettkämpfe verpasst.

Die Strafe von nur einem Jahr ist vergleichsweise mild. Die FINA folgte Martins Einlassungen, dass die Substanz seinem Körper ohne eigenes Wissen zugeführt wurde. Sein behandelnder Arzt habe ihm das Mittel mit einer Infusion mit Aminosäuren verabreicht. Hier dürften bei aufmerksamen Lesern bereits die Alarmglocken schrillen.

Im vergangenen Jahr wurde US-Star Ryan Lochte allein aus dem Grund gesperrt, dass er eine zu große Infusion ohne medizinisch notwendigen Zweck erhalten habe. Die von der Welt-Anti-Doping-Behörde WADA aktuell zulässige Menge beträgt maximal 50ml. Laut den FINA-Unterlagen sei bei Martins im vergangenen Jahr aber eine Infusion mit 250ml Volumen angesetzt worden. Sein Arzt sagte zwar aus, davon 200ml "weggeschüttet" zu haben, machte sich dadurch aber noch verdächtiger, denn zum Zeitpunkt der Infusion lag das zulässige Maximalvolumen noch bei 100ml.

Die FINA wiederum wertete die widersprüchlichen Einlassungen des Mediziners zu Gunsten Martins. Dieser habe sich darauf verlassen, dass sein Arzt Kenntnis über die WADA-Regeln hatte, was seitens des FINA-Dopingausschusses bezweifelt wurde. Daher wurde Martins nur eine Teilschuld angelastet und somit die milde Strafe von nur einem Jahr verhängt.