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02. September 2015

(02.09.2015) Die deutschen Schwimmer müssen für die Berufung in den A-Kader des DSV in der Saison 2015/16 härtere Bedingungen erfüllen, als es noch in der Vergangenheit der Fall war. Der Verband folgt damit einer Vorgabe des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Mehrere Athleten müssen nun wohl auf den erhofften Kaderstatus verzichten.


"Der DOSB hat seine A-Kaderkriterien für die Berufung der DSV-Bundeskader (A-Kader) geändert, diese Änderungen haben wir in unsere Berufungskriterien mit sofortiger Wirkung eingearbeitet," heißt es heute auf der Website des Deutschen Schwimm-Verbandes. Konkret geht es um die Platzierungen bei internationalen Top-Events, mit denen sich die Sportler für den A-Kader qualifizieren.

Mit sofortiger Wirkung dürfen nur noch Schwimmer, die bei einer Weltmeisterschaft über olympische Strecken im Finale standen (Top 8) oder bei einer Europameisterschaft eine Medaille holten (Top 3) auf einen Platz im A-Kader hoffen. Neu ist, dass auch die Athleten von olympischen Staffeln, die es ins WM-Finale schaffen, die Kriterien erfüllen. Hier können sogar die Athleten, die im Vorlauf geschwommen sind, berücksichtigt werden.

Bisher qualifizierten sich Athleten, die mindestens auf Platz zehn bei einer Weltmeisterschaft, Platz sechs bei einer Europameisterschaft oder unter den Top Drei mit einer Staffel gelandet waren, für den A-Kader. Berücksichtigt wurden auch hier schon nur olympische Strecken. Die Athleten der DSV-Kader werden jeweils für ein Jahr berufen. Herangezogen werden nur die Ergebnisse des direkt vorausgegangenen Saisonhighlights.

Die Ankündigung kommt durchaus knapp. Der DSV nominiert seine A-Kaderathleten mit Wirkung zum 1. Oktober für stets ein Jahr, also schon in einem Monat. "Wie üblich werden wir unsere DSV-Bundeskaderberufung in den nächsten Wochen vornehmen", so der Verband. Hierbei werde man "bereits die geänderten Bestimmungen des DOSB berücksichtigen." Zudem verdeutlichte der DSV noch einmal: " Die A-Kaderkriterien werden allein und ausschließlich durch den DOSB festgelegt."

Die Änderung hat auch konkrete Auswirkungen auf Athleten, die in diesem Jahr bei der Weltmeisterschaft starke Ergebnisse erzielt hatten und damit auf eine Berufung in den A-Kader spekulieren durften. So belegten Florian Vogel (400m Freistil), Christian Diener, Lisa Graf (beide 200m Rücken) und Leonie Beck (800m Freistil) in Kasan jeweils neunte Plätze. Die zehnten Plätzen von Christian vom Lehn (100 und) und Dorothea Brandt (50m Freistil) hätten laut den alten Regeln auch zum A-Kaderstatus berechtigt.

Dies wird nun wohl nach den neuen Vorgaben schwierig. Brandt, Graf und Diener könnten ihren A-Kaderstatus, den sie in der vergangenen Saison aufgrund der Ergebnisse bei der EM 2014 hatten, verlieren. Insgesamt gehören dem A-Kader des DSV in der Saison 2014/15 im Beckenschwimmen 13 Athleten an.

Den Sprung unter die besten Acht hatten bei der Schwimm-WM in Kasan über die Beckenstrecken neun Beckenschwimmer geschafft: Hendrik Feldwehr (100m Brust), Clemens Rapp (400m Freistil), Jacob Heidtmann (400m Lagen), Paul Biedermann (200m Freistil), Marco Koch (200m Brust) sowie Alexandra Wenk (100m Schmetterling), Franziska Hentke (200m Schmetterling), Sarah Köhler (800m Freistil) und Jenny Mensing (200m Rücken). Sie dürfen weiterhin auf ihre A-Kadernominierung hoffen.

Über die neue Staffelregelung könnten zudem zusätzlich noch Steffen Deibler, Jan-Philip Glania (beide 4x100m Lagen) und Christoph Fildebrandt (4x100m Lagen / 4x200m Freistil) sowie Jacob Heidtmann und dann doch noch Florian Vogel (beide 4x200m Freistil) berücksichtigt werden.

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