(19.02.2017) In der vergangenen Woche hat der Deutsche Schwimm-Verband nicht nur die Vorgaben zur Qualifikation zu den Saisonhöhepunkten 2017 veröffentlicht. Auch die Nominierungsrichtlinien für die Bundeskader im neuen Olympiazyklus stehen nun fest. Bei diesen hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein wichtiger Punkt geändert.
Für die Nominierung der B-Kader des DSV werden erstmals keine Normzeiten herangezogen. Stattdessen können zukünftig diejenigen, die bei den Deutschen Meisterschaften über eine Olympische Strecke auf Platz eins oder zwei landen konnten oder am jeweiligen Saisonhighlight (Olympia, EM, WM) "erfolgreich teilgenommen haben", in den zweithöchste Schwimm-Bundeskader berufen werden.
Der B-Kader "umfasst Athleten, die eine erkennbare und nachvollziehbare Leistungsentwicklung aufweisen und damit mittelfristig in den A-Kader aufsteigen können", heißt es in den Kaderrichtlinien. Bisher konnten sich die Athleten über das Erreichen einer bestimmten Kadernormzeit dafür empfehlen.
Ebenfalls neu ist, dass die Bundeskader-Nominierungsrichtlinie für den gesamten Olympiazyklus ausgelegt ist, beginnend mit der Saison 2017/18 bis hin zur Saison 2020/21. Dies soll "die Möglichkeit einer langfristigen Planung und Entwicklung" geben.
Die Berufung der A-Kader erfolgt auch weiterhin auf Basis der Platzierungen bei den jeweiligen Saisonhöhepunkten. Wer bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften unter den besten Acht landete, ist in der nächsten Saison im höchsten DSV-Bundeskader. Dies gilt auch für Staffeln und umfasst hier sogar die im Vorlauf eingesetzten Athleten.
In einem Jahr, in dem die Europameisterschaften den Saisonhöhepunkt bilden, müssen die Sportler bei der EM mindestens Platz drei erreichen, um sich für den A-Kader zu qualifizieren. Diese vom Deutschen Olympischen Sportbund vorgebenenen Kriterien waren bereits in den zurückliegenden Jahren gültig.
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