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23. März 2015

(23.03.2015) Der Deutsche Schwimm-Verband hat mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen fürs Schwimmen beschlossen. Diese wurden am 13. und 14. März in Potsdam vereinbart und sind bereits in Kraft getreten.

Unter anderem wurde der Einsatz der neuen Rückenstarthilfen ins Regelwerk aufgenommen. Dazu heißt es nun: "Die Rückenstarthilfe kann ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn baugleiche Modelle vom Ausrichter/Veranstalter für alle Schwimmer zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist jedem Schwimmer selbst überlassen, es müssen jedoch die zur Verfügung gestellten Rückenstarthilfen Verwendung finden. Rückenstarthilfen sind nur dann zulässig, wenn sie den von der FINA in ihren Bäderrichtlinien (Facilities-Rules) dargestellten Voraussetzungen entsprechen. Beim Einsatz der Rückenstarthilfe müssen die Zehen beider Füße mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen."

Außerdem übernahm der DSV die von der FINA aktualisierten Formulierungen zur Unterwasserphase beim Brustschwimmen. So heißt es nun, dass der Schwimmer "vor dem ersten Brustbeinschlag zu jeder Zeit einen einzigen Delfinbeinschlag ausführen" darf.