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23. Januar 2015

(23.01.2015) Der Deutsche Olympische Sportbund hat die Grundsätze der Nominierung der Deutschen Olympiamannschaft für Rio 2016 verabschiedet. Daraus geht auch hervor, bis wann die sportartspezifischen Qualifikationskriterien vorliegen müssen.

Bis zum 15. April 2015 haben die Verbände, darunter auch der Deutsche Schwimm-Verband, Zeit dazu, um dem DOSB die sportartspezifischen Nominierungsrichtlinien vorzulegen. Bis zum 31. Mai will der DOSB diese dann verabschieden.

Allgemein gibt der DOSB auch bei den Kandidaten für die Olympischen Spiele in Rio vor, dass diese realistische Chancen auf die Endkämpfe und Finals haben müssen. Außerdem müssen sie spätestens ab dem 25.01.2016 dem Trainingskontrollsystem der Nationalen-Anti-Doping-Behörde unterliegen.