02. April 2025

„Freistil“ ist ja an sich recht einfach, zumindest wenn man auf die Wettkampfregeln schaut. Reinspringen, irgendwie die geforderte Strecke absolvieren und anschlagen. Bei offiziellen Rennen im Schwimmbecken kann man eigentlich nichts falsch machen. Aber eben nur „eigentlich“. Auch beim Freistilschwimmen lauern nämlich einige Disqualifikationsfallen.

Der Klassiker: Frühstart

„Auf die Plätze…“ und schon geht’s los. So mancher versucht beim Start bereits wichtige Hundertstel zu gewinnen und spekuliert auf den Pfiff anstatt zu warten, bis er tatsächlich ertönt. Kommt das Startsignal im rechten Moment, ist alles gut. Springt man zu früh, dann ist das Kampfgericht gnadenlos. Besonders bitter ist es, wenn man die 1500m abgespult hat, nur um dann nach dem Anschlag zu erfahren, dass man wegen eines Fehlstarts raus ist. Da man Freistil ansonsten ohne große Stilvorgaben schwimmen darf, sind Frühstarts der häufigste Disqualifikationsgrund bei dieser Schwimmart.

Videotipp

Untergetaucht beim Anschlag

Eine echte Disqualifikationsfalle beim Freistilschwimmen lauert beim Anschlag. Laut den Regeln darf der Körper nur nach dem Start und bei bzw. nach der Wende komplett untergetaucht sein. Bei allen weiteren Teilen des Rennens muss mindestens ein Körperteil über Wasser sein. Dies gilt bis zum Ziel. Das heißt also auch, wenn man sich beim Rennende der Wand entgegenstreckt und dabei vor dem Anschlag komplett abgetaucht ist, hat man einen Regelverstoß begangen. Wenn die Kampfrichter das ahnden heißt es: Disqualifikation!

Übertauchen: Bei 15m ist Schluss

Der Start ist gelungen und mit ein paar kräftigen Delphinkicks geht es auf die Reise. Aber Vorsicht: Maximal 15m ist dies beim Freistilschwimmen nach dem Start und nach der Wende erlaubt. Entscheidend ist dabei, wo der Kopf die Wasseroberfläche durchbricht. Ist es vor oder genau bei 15m, dann gibt es keine Probleme. So mancher versucht dies aber auszureizen und mit nur ein paar Kicks zu viel ist man schon zu weit geschwommen.

Vorsicht beim Lagenschwimmen

Freistil ist bekanntlich die letzte Teilstrecke beim Lagenschwimmen, doch im Vergleich zu den Einzelwettbewerben gibt es hier etwas mehr zu beachten. So darf zum Beispiel kein Brust, Schmetterling oder Rücken geschwommen werden. Vor allem letzteres sorgte in der Vergangenheit für viele Diskussionen. Spitzenschwimmer wie Ryan Lochte und Katinka Hosszu stießen sich bei Lagen nach den Freistilwenden in Rückenlage ab und schwammen so unter Wasser mit kräftigen Delphinkicks bis zum Auftauchen. Doch das ist nicht erlaubt. Selbst der Weltverband sah sich dazu gezwungen, das klarzustellen. Mittlerweile ist es den Regeln zufolge zwar erlaubt, sich in Rückenlage abzustoßen - bevor jedoch die ersten Beinbewegungen ausgeführt werden, muss der Körper in die Brustlage zurückkehren.

Wende ohne Wandkontakt

Dieser Fehler passiert vor allem jüngeren Sportlern. Bei der Rollwende schätzen sie den Abstand zur Wand falsch ein und drehen sich zu früh. Das Ergebnis: Sie können sich mit den Füßen nicht mehr abstoßen. Das allein ist aber noch kein Grund für eine Disqualifikation. Wenn der Schwimmer sich die paar Zentimeter zurück zur Wand bewegt und abstößt, hat er nichts zu befürchten. Schwimmt er aber trotz verpasster Wende einfach weiter, wird er disqualifiziert, denn jede Bahn muss mit dem Anschlag eines beliebigen Körperteils beendet werden.

Aquajogging mit Bodenkontakt

Auch dieser Regelverstoß ist beim Freistilschwimmen möglich – auch wenn man ihn wohl nur selten auf Disqualifikationszetteln liest. Wer beim Freistilschwimmen auf dem Beckenboden läuft, wird disqualifiziert. Dabei ist das Stehen ausdrücklich erlaubt. Wer dann aber einen Schritt macht, der verstößt gegen die Regeln.

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Bild: ISL / Mine Kasapoglu / Archiv