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In den zurückliegenden Jahren erfolgte die Qualifikation zu den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften über die Bestenliste des Deutschen Schwimm-Verbandes. Nur wer es hier unter die schnellsten Aktiven geschafft hatte, war dabei. Da sich die Leistungen der Konkurrenz nur schwer vorhersagen lassen, war damit oft bis zum Ende des Qualifikationszeitraums unklar, welche Schwimmerinnen und Schwimmer sich genau auf die DJM freuen durften. Von diesem Vorgehen wird nun in der kommenden Saison abgerückt, zumindest teilweise.
Wie der DSV in dieser Woche bekannt gabe, haben sich die Abteilungen Wettkampfsport Schwimmen und Leistungssport des DSV darauf verständigt, dass die Qualifikation zur DJM 2025 wieder über Pflichtzeiten möglich sein wird. Startberechtigt werden weiterhin die 13- bis 18-Jährigen sein (Stichtag 31.12.2025).
"Wird im Nachweiszeitraum eine Pflichtzeit erreicht, ist die oder der Sportler*in unabhängig von der Gesamtzahl der Startplätze damit auch für die DJM startberechtigt. Sollten weniger Sportler*innen als die gemäß Ausschreibung angestrebte Anzahl die Pflichtzeit erreichen, werden aber die restlichen Startplätze durch die weiteren zeitschnellsten Meldungen gemäß der DSV-Bestenliste aufgefüllt", heißt es auf der DSV-Website.
„Insgesamt kann so eine größere Planungssicherheit für die Vereine vor den DJM-Reisen erreicht werden“, sagte Tjark Schroeder, Leiter der Abteilung Wettkampfsport. Die genauen Pflichtzeiten sind nun noch zu erarbeiten bzw. veröffentlichen.
Eine Änderung wird es auch bei den Deutschen Meisterschaften im Schwimmerischen Mehrkampf geben. Hierfür wird für die Bewertung der Beinarbeit-Strecken eine neue Punktetabelle erstellt. Zudem sollen die beiden Wettkämpfe im neuen Olympiazyklus 2025 bis 2028 an direkt aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden: Die DM SMK in Kalenderwoche 23 und die DJM in der 24. Kalenderwoche.