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22. März 2024

(22.03.2024) Ob jungen Schwimmtalenten der Sprung in die Landeskader ihres heimischen Verbandes gelingt, hängt nicht nur von den eigenen Leistungen ab, sondern auch davon, in welchem Landesverband der eigene Verein beheimatet ist. Im Bereich des Aufbautrainings bilden die Landeskader die unterste Kategorie der Nachwuchsförderung, doch welche Anforderungen für sie gelten, unterscheidet sich im Details von Landesverband zu Landesverband. Das soll sich mit der kommenden Saison ändern.

So sollen auf Bestreben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bis zur Kadernominierung 2024/2025 bundeseinheitliche Landeskaderkriterien eingeführt werden. „Die Abteilungen Wettkampfsport und der Leistungssportbereich in unseren fünf olympischen Sportarten erarbeiten diese Kriterien nun gemäß des vom DOSB ausgegebenen Anforderungsprofils. Auf deren Basis werden die Landeskader ab diesem Herbst dann berufen", erklärt DSV-Leistungssportdirektor Christian Hansmann laut Verband. 

Dieses DOSB-Anforderungsprofil für bundeseinheitliche Landeskaderkriterien beinhaltet unter anderem, dass neben sportfachlichen Grundlagen der einzelnen Sportarten auch sportmotorische Fähigkeiten zu definieren sind, die zum Beispiel für die technischen Anforderungen der jeweiligen Sportart von Bedeutung sind.

Derzeit ist auf Ebene der Landesverbände für den Sprung in die Landeskader meist das Ergebnis eines Landesvielseitigkeitstest von Bedeutung. Bei diesem werden neben schwimmerischen Eigenschaften auch Athletik, körperliche Eignung und Beweglichkeit geprüft. Für diesen "LVT" macht der Deutsche Schwimm-Verband zwar umfangreiche Vorgaben und schreibt eine Testteilnahme für die Aufnahme in den D-Kader vor. Doch welche konkreten Punktzahlen für Kaderberufungen erreicht werden müssen, unterscheidet sich von Landesverband zu Landesverband ebenso wie weitere Kaderkriterien, für die zum Beispiel konkrete Leistungen anhand der Rudolph-Punktetabelle gefordert werden.