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10. Oktober 2022

(10.10.2022) "Die Beine wurden nicht in einer waagerechten Ebene bewegt." Wer beim Wettkampf diesen Satz hört, weiß: Das war's... Disqualifikation... Ausgesprochen wurde diese bisher, wenn beim Brustschwimmen Arme oder Beine nicht in einer horizontalen Ebene gezogen wurden - umgangssprachlich auch als "schiefe Lage" oder in bestimmten Fällen als "Schere" beim Brustbeinschlag bekannt. Künftig wird das schon bald kein Problem mehr sein, denn der Weltschwimmverband FINA beschloss in der zurückliegenden Woche, den betreffenden Halbsatz aus dem Regelwerk zu streichen.

Konkret betrifft dies die folgenden beiden Regeln für das Brustschwimmen, die nun angepasst werden und auf internationaler Ebene zum 1. Januar 2023 in Kraft treten:

SW 7.2 From the beginning of the first arm stroke after the start and after each turn, the body shall be on the breast. It is not permitted to roll onto the back at any time except at the turn after the touch of the wall where it is permissible to turn in any manner as long as the body is on the breast when leaving the wall. From the start and throughout the race the stroke cycle must be one arm stroke and one leg kick in that order. All movements of the arms shall be simultaneous and on the same horizontal plane without alternating movement.

SW 7.4 During each complete cycle, some part of the swimmer’s head must break the surface of the water. All movements of the legs shall be simultaneous and on the same horizontal plane without alternating movement.

Auch das Regelwerk des Deutschen Schwimm-Verbandes wird entsprechend angepasst werden müssen. Hier lauteten die Regeln bisher:

§128 Brustschwimmen (2): Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen.
§128 Brustschwimmen (4): Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen

Damit setzt die FINA den Trend, das Regelwerk beim Brustschwimmen etwas lockerer zu gestalten, weiter fort. Bereits vor einigen Jahren wurde so zum Beispiel ein Passus gestrichen, der es vorschrieb, dass die Schultern beim Brustschwimmen parallel zur Wasseroberfläche geführt werden müssen. 

Eine weitere angedachte Regeländerung wurde hingegen abgelehnt. So gab es Überlegungen, beim Rückenschwimmen künftig zu erlauben, dass der Körper während des Zielanschlags komplett unter Wasser abgetaucht ist. Dies wird aber bis auf weiteres auch in Zukunft verboten bleiben, da man hierfür noch nach einer eindeutigen Formulierung sucht.