(02.06.09) Der Deutsche Schwimmverband hat ein einheitliches Vorgehen für die Kontrolle von Schwimmanzügen festgelegt. Demnach wird es keine flächendeckenden Anzugkontrollen geben. Nur bei einem Einspruch oder einem Hinweis durch einen Kampfrichter, dass ein Schwimmer einen nicht auf der FINA-Liste stehenden Anzug trägt, werden die Schiedsrichter dem nachgehen. Laut DSV ist der Schwimmer dann zu disqualifizieren, weil er Hilfsmittel benutzt hat [§ 131, Absatz 5 der Wettkampfbestimmungen].
Wie bereits bei zahlreichen Wettkämpfen durchgeführt, wird es Sichtkontrollen geben um sicherzustellen, dass die Schwimmer nicht mehrere Anzüge tragen