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(13.09.2019) Wenn in der Schwimmwelt über Anzüge diskutiert wird, dann geht es meist zum Beispiel um das Material, inwieweit sie die Suits die Leistungen unterstützen oder ob sie genügend Bewegungsfreiheit bieten. In den USA sorgte ein Schwimmanzug nun aus einem ganz anderen Grund für Wirbel.

Bei einem Wettkampf in Anchorage (Alaska) wurde eine 17-Jährige wegen ihres Anzugs disqualifiziert. Der Grund dafür war nicht etwa, dass dessen Matrerial nicht den strengen Regularien des Schwimmverbandes entsprochen hätte. Die Teenagerin wurde disqualifiziert, weil sie aus der Sicht des Kampfgerichts zu viel Haut zeigte.

Man habe bemängelt, dass der zur einheitlichen Teamausstattung gehörende Anzug der als "kurvig" beschriebenen Schwimmerin im Schritt so weit nach oben gezogen gewesen sei, "dass man sehen konnte, wie eine Po-Backe die andere Po-Backe berührte", erklärte Annette Rohde, die bei besagtem Wettkampf als eine der Kampfrichterinnen im Einsatz war und die Entscheidung selbst harsch kritisierte.

Rhode habe den verantwortlichen Schiedsrichter gewarnt: "Diese Sache wird uns um die Ohren fliegen." Und das tat es auch. Einheimische Medien berichteten breit über die Geschichte und es entwickelte sich eine heftige Diskussion darüber, wie viel nackte Haut bei Schwimm-Wettkämpfen angemessen ist. Sogar überregionale Medien wie die Washington Post thematisierten den Fall.

Die Verantwortlichen des Schwimmbezirks, in dem sich die Geschehnisse zutrugen, entschieden jedenfalls dass nicht der Schwimmanzug sondern die Reaktion des Kampfgerichts nicht angemessen war. Die Disqualifikation wurde im Nachgang wieder zurückgezogen. 

In den Regularien der FINA zur Wettkampfbekleidung heißt es übrigens: "Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein." Das ist durchaus eine Formulierung, die Interpretationsspielraum zulässt. Ob zwei sich berührende Po-Backen aber bereits gegen die Regeln des Anstands verstoßen, darf bezweifelt werden.

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