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(30.03.2023) Über die Regeländerungen des Weltschwimmverbands zur schiefen Lage beim Brustschwimmen sowie dem Anschlag beim Rückenschwimmen haben wir bereits berichtet. Nun sind die neuen Regularien auch offiziell in Deutschland gültig.

Mit Veröffentlichung der aktuellsten amtlichen Bekanntmachungen vom 29. März haben die Regeln auch Einzug in die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes gehalten. Sie sind somit bereits bei Wettkämpfen, die am kommenden Wochenende stattfinden, gültig.

Besonders hohe Wellen schlugen bereits im Vorfeld zwei Anpassungen: So ist es künftig erlaubt, beim Anschlag beim Rückenschwimmen komplett unter Wasser abgetaucht zu sein. Zudem müssen beim Brustschwimmen die Arme nicht mehr in der selben waagerechten Ebene bewegt werden, gleiches gilt für den Beinschlag. 

Konkret heißt es zum Rückenanschlag in den DSV-Regeln ab sofort: "Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat." Die Regeln für das Brustschwimmen wurden komplett neu strukturiert, wobei der Wortlaut und Sinn in vielen Punkten gleich blieb. Lediglich die Formulierung, dass sowohl Arme als auch Beine in einer waagerechten Ebene bewegt werden müssen, wurde ebenso wie in den Regeln des Weltverbands nun gestrichen.

Damit ist es bei Wettkämpfen ab sofort auch in Deutschland erlaubt, beim Rückenschwimmen mit einem komplett unter Wasser abgetauchten Körper anzuschlagen. Zudem ist die "schiefe Lage" beim Brustschwimmen nicht mehr zu ahnden - vorausgesetzt alle weiterhin bestehenden Regeln werden beachtet, so zum Beispiel, dass beim Brustschwimmen keine Wechselschläge ausgeführt werden dürfen und die Füße bei der Rückwärtsbewegung auseinander gedreht sein müssen.

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