(27.03.2023) Nun also doch: Mit Veröffentlichung des aktualisierten Regelwerks hat der Weltschwimmverband "World Aquatics" die Regel für den Anschlag beim Rückenschwimmen angepasst. Bisher war er hierbei nicht erlaubt, dass sich der komplette Körper unter Wasser befindet. Zukünftig wird dies gestattet sein.

Ein Teil des Schwimmers muss zwar während des gesamten Rennens die Wasseroberfläche durchbrechen, doch ausgenommen ist davon künftig neben Start und Wende auch der Bereich kurz vor dem Rennende. Sobald der Kopf die 5m-Markierung vor der Zielwand passiert hat, darf der Körper laut den neuen Regeln komplett untergetaucht sein. Im originalen Wortlaut heißt es:

"Some part of the swimmer must break the surface of the water throughout the race, except that once some part of the head of the swimmer has passed the 5 metres mark immediately prior to reaching for the finish, the swimmer may be completely submerged."

Für Schwimmerinnen und Schwimmer aber auch das Kampfgericht dürfte es damit künftig eine Sorge weniger geben. Beim Rückenanschlag strecken sich viele für gewöhnlich möglichst lang, um mit der Hand schnell die Zielwand zu erreichen. Oft sind sie dabei nur mit den Zehenspitzen noch über Wasser und so mancher ist auch voll abgetaucht. Für die Kampfrichter ist das nicht immer klar zu sehen.

Auch auf internationaler Ebene sorgte das bereits für Wirbel. So kam es bei der Kurzbahn-WM 2021 zum kuriosen Fall, dass der US-Amerikaner Justin Ress, der über die 50m Rücken als Erster angeschlagen hatte, zunächst disqualifiziert wurde und bei der Siegerehrung sein Landsmann Hunter Armstrong ganz oben auf dem Podest stand. Die Begründung des Kampfgerichts, Ress sei beim Anschlag komplett abgetaucht gewesen, wurde angefochten und die Disqualifikation nach der Medaillenvergabe zurück genommen. Ress erhielt seine Goldmedaille somit erst mit Verzögerung und nach der eigentlichen Siegerehrung.

Dies befeuerte die Diskussion um die Anschlagsregel beim Rückenschwimmen. Ein erster Vorschlag, diese zu ändern, hatte es im Herbst 2022 nicht unter die Vorschläge der Regelanpassungen des Weltverbandes geschafft. Damals hieß es, man müsse die Formulierung noch eindeutiger gestalten. Das wurde in der Zwischenzeit nun geschafft und die Regel ist auf internationaler Ebene bei Wettkämpfen des Weltverbands World Aquatics ab sofort wirksam. 

Auch das Regelwerk des Deutschen Schwimm-Verbandes wird nun entsprechend angepasst werden müssen. Hier ist noch die alte Formulierung zu finden, in der es keine Ausnahme für das Abtauchen vor dem Anschlag gibt. Solange diese Regel nicht offiziell geändert wurde, ist die bisherige Formulierungen bei Wettkämpfen in Deutschland weiterhin gültig. Die zuständige Länderfachkommission hat der Anpassung bereits zugestimmt, die offizielle Anpassung der Regel für Wettkämpfe in Deutschland dürfte also in Kürze folgen.

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