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(14.03.2023) Im Zuge der Diskussion um Transgender-Aktive hatte der Schwimm-Weltverband "World Aquatics" (ehemals FINA) im zurückliegenden Sommer ein Arbeitspapier vorgelegt. Nun sind Teile davon in das seit wenigen Tagen gültige neue Regelwerk übergegangen. Die neuen Regularien betreffen dabei nicht nur Transgender-Aktive.

Zukünftig müssen alle Schwimmerinnen und Schwimmer, die an Veranstaltungen des Weltverbandes wie z.B. Weltmeisterschaften oder Weltcups teilnehmen wollen, ihr biologisches Geschlecht gegenüber ihrem jeweiligen nationalen Schwimmverband attestieren. Dabei geht es um die Frage, welche Geschlechtschromosomen die Aktiven haben. 

Bei der Meldung ihrer Teams für World Aquatics Events müssen die Nationalverbände versichern, dass die Angaben zu ihren Teammitgliedern korrekt sind. Fehlende oder falsche Angabe zu den Geschlechtschromosomen führen dazu, dass die jeweiligen Aktiven nicht startberechtigt sind. 

Überlegungen, eine dritte Startkategorie für Transgender-Aktive einzuführen, sind bisher nicht ins Regelwerk eingeflossen. Dafür wurde konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Transgender-Aktive in den Startklassen für Damen und Herren antreten können. So ist es Transgender-Frauen künftig auf internationaler Ebene nur möglich an Wettkämpfen der Frauen teilzunehmen, wenn die Pubertät vor dem zwölften Lebensjahr unterdrückt wurde bzw. sie nachweisen können, dass sie die männliche Pubertät nicht durchlaufen haben. Weitere Details sind in den Wettkampf-Regularien von World Aquatics zu finden. 

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