(13.04.2020) Die Osterferien in den meisten Bundesländern haben begonnen. Normalerweise würde das für viele Vereine heißen, dass es jetzt ins Trainingslager geht - doch nicht in diesem Jahr. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht der Sport still. Bereits getätigte Zahlungen für Trainingscamps, gestrichene Veranstaltungen und ausbleibende Sponsorengelder bringen nun auch immer mehr Vereine in finanzielle Schwierigkeiten. Einige Bundesländer haben bereits Hilfen speziell für den Sportsektor angekündigt. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt, wie den Clubs wo geholfen wird (siehe unten).

Die Maßnahmen, von denen Sportvereine profitieren können, unterscheiden sich dabei je nach Bundesland sehr stark. Einen übergreifenden Schutzschirm für dem Amateursport gibt es seitens der Bundesregierung derzeit nicht. Vereine, die wirtschaftlich tätig sind, können unter Umständen für diesen Bereich aber die Soforthilfe des Bundes für Kleinunternehmen beantragen und erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro bei bis zu fünf bzw. 15.000 Euro bei bis zu zehn Vollzeit-Mitarbeitern. Der Antrag kann über die Landesbanken gestellt werden.

Der Haken dabei: Diese Unterstützung gibt es nur für den unternehmerischen Bereich des Clubs (z.B. Vereinskneipe, Kurse für Nicht-Mitglieder, usw.) nicht aber für den ideellen Bereich, also den organisierten Vereinssport (Wettkämpfe, Training, Trainingslagern, etc.). Die einzige Ausnahme bildet hier das Land Berlin. Laut des dortigen Landessportbundes kann die Soforthilfe des Bundes auch von Vereinen ohne wirtschaftlichen Betrieb beantragt werden.

In den weiteren Bundesländern müssen die Vereine, die sich nicht dauerhaft auch unternehmerisch betätigen, also auf andere Maßnahmen hoffen. Einige Länder haben bereits spezielle Schutzschirme für den Sportbereich aufgespannt. In Bremen gibt es so zum Beispiel einen Zuschuss in Höhe von 5.000€ pro Verein. In Schleswig-Holstein werden bis zu 15€ je Vereinsmitglied gezahlt. In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Land 60 Prozent der durch die Corona-Pandemie entstandenen Finanzlücke - mit bis zu stolzen 50.000€ pro Verein will das Land NRW fördern. All diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. 

In Hamburg gibt es für Vereine derzeit die Möglichkeit günstige Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro zu erhalten. Zudem hat die Hansestadt einen Soforthilfe-Fonds in Höhe von fünf Millionen Euro eingerichtet, über den Zuschüsse an die Clubs fließen sollen. Den bisher größten Geldtopf stellt wohl das Land Sachsen mit einem Programm von bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung - wie dieses konkret aussehen soll, wird nach den Osterfeiertagen bekanntgegeben.

In anderen Bundesländern hingegen sitzen die Vereine nach wie vor auf heißen Kohlen. Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz sind derzeit noch dabei, bei ihren Vereinen abzufragen, wie hoch überhaupt die Schäden durch die Corona-Pandemie sind. Auch in Thüringen wurden noch keine konkreten Maßnahmen angekündigt. In Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit mögliche Hilfen ausgearbeitet.

Auch Sachsen-Anhalt ermittelt derzeit den Förderbedarf bei seinen Sportvereinen. Erste Hilfen gibt es hier über einen Fonds der Lotto-GmbH des Landes: Vereine können sich bis zu 10.000€ an Ausfallkosten für gestrichene Veranstaltungen ersetzen lassen.

Vereine in Niedersachsen haben zur Zeit die Möglichkeit sich Maßnahmen für Online-Trainings von ihrem Landessportbund fördern zu lassen. Handfeste Hilfen wird es hier wohl aber nicht vor Ende des Monats geben. Der niedersächsische Landessportbund will sich erst bei seiner nächsten Präsidiumssitzung am 24. April zum Förderbedarf im Sportbereich austauschen.

Ende März hat zudem der Deutsche Olympische Sportbund beschlossen, einen Solidarfonds mit dem Titel „Erhalt der Vielfalt des Sports“ aufzulegen. Wie dieser konkret aussehen soll, wurde bisher aber noch nicht bekannt gegeben. 

Die Maßnahmen der Länder zur Hilfe für den Sport in der Corona-Krise*:

Bundesland Maßnahmen Status
Baden-Württemberg Angekündigt: "Zuschüsse für  Vereine in existenzieller Not  oder bei besonderen Härten" in Ausarbeitung
Bayern bisher keine konkreten Maßnahmen angekündigt Schadenshöhe für Vereine wird derzeit mit Hilfe eines digitalen Meldesystems ermittelt 
Berlin Soforthilfe des Bundes (9.000 bzw. 15.000€) auch für Vereine ohne wirtschaftl. Betrieb

weitere konkrete Maßnahmen für den Sport werden erarbeitet
Schadenshöhe für Vereine wird derzeit mit Hilfe eines digitalen Meldesystems ermittelt 
Brandenburg keine konkreten Maßnahmen angekündigt Schadenshöhe wird derzeit vom LSB ermittelt
Bremen 5.000€ Zuschuss pro Verein

Gesamtpaket von 1 Mio. € für Sportvereine
kann über Landessportbund beantragt werden
Hamburg 5. Mio € Soforthilfe-Fonds für den Sport - nicht zurückzahlbare Zuschüsse

Kredite für Vereine i.H.v. bis zu 150.000€ 
Zuschussprogramm in Kürze verfügbar

Kreditprogramm läuft bereits
Hessen "Förderprogramm für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen" wird derzeit erarbeitet
Meck.-Vorpommern 1.000€ (in bes. Fällen bis zu 3.000€) Soforthilfe über die Ehrenamtsstiftung MV

weitere Soforthilfen für den Sport werden derzeit erarbeitet
1000/3000€ Soforthilfe kann beantragt werden
Niedersachsen max. 5x500€ Förderung pro Verein für Online-Trainingsmaßnahmen Antrag kann über LSB Niedersachsen gestellt werden

weitere Maßnahmen wohl nicht vor Ende April
Nordrhein-Westfalen bis zu 50.000€ Zuschuss für Vereine

Gesamtpaket: 10 Mio. €
kann ab 15. April über den LSB NRW beantragt werden
Rheinland-Pfalz bisher keine konkreten Maßnahmen angekündigt Schadenshöhe für Vereine wird derzeit mit Hilfe eines digitalen Meldesystems ermittelt 
Saarland bisher keine konkreten Maßnahmen angekündigt Schadenshöhe für Vereine wird derzeit mit Hilfe eines digitalen Meldesystems ermittelt 
Sachsen bis zu 20 Mio. € Schutzschirm für Vereinssport Konkretisierung nach Ostern
Sachsen-Anhalt Lotto-Hilfsfonds zahlt bis zu 10.000€ an Ausfallkosten für gestrichene Veranstaltungen Antrag kann an Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt gestellt werden

Schadenshöhe im Sport wird derzeit vom LSB ermittelt
Schleswig-Holstein Soforthilfe 15 Euro pro Mitglied  bei nachgewiesenem Liquiditätsengpass (maximal so hoch wie Liquiditätslücke)

Gesamtpaket: 12,5 Mio. €
Antrag kann beim Innenministerium Schleswig-Holstein gestellt werden
Thüringen bisher keine konkreten Maßnahmen angekündigt  

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*Stand: 13.04.2020 - Es erfolgen regelmäßige Updates, wenn neue Hilfsmaßnahmen angekündigt werden.

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