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(26.08.2020) Große Schwimm-Wettkämpfe mit dutzenden Vereinen und hunderten Teilnehmern sind derzeit aufgrund der nach wie vor vielerorts greifenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schwer umsetzbar. Um den Schwimmern der Republik trotzdem Vergleichsmöglichkeiten zu bieten, erlaubt der Deutsche Schwimm-Verband nun, dass offizielle Wettkampfergebnisse auch bei "virtuellen" Meetings erbracht werden können.

"Damit der Wettkampfbetrieb jedoch auch in der Breite und damit auf der Vereinsebene zum Ende der Ferienzeit wieder intensiver anlaufen kann, weist die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen des DSV auf ihren Beschluss hin, dass befristet bis zum 30. Juni 2021 nun auch die Möglichkeit virtueller Wettkämpfe eingeräumt wurde", erklärt der Verband auf seiner Website.

Bei den virtuellen Wettkämpfen besteht die Möglichkeit, ein Meeting auf mehrere verschiedene Orte zu verteilen. Anschließend werden die Ergebnisse in einem gemeinsamen Wettkampfprotokoll zusammengewertet. Die Ergebnisse finden Einzug in die offiziellen Bestenlisten des Verbandes, können also auch zur Qualifikation für Meisterschaften dienen.

Der DSV weist für die Durchführung der virtuellen Wettkämpfe auf folgende Besonderheiten hin (Quelle DSV):

"1. Für den Gesamtwettkampf gibt es eine*n Verantwortliche*n, der/die:

  • a) die Ausschreibung erstellt und den Wettkampf im DSV-Portal anzeigt,
  • b) die Teilergebnisse zusammenführt, das Gesamtergebnis erstellt und die Ergebnisdatei im DSV-Portal innerhalb der geltenden Fristen hochlädt,
  • c) alle Beteiligten mit den aktuellsten Informationen versorgt
  • d) sicherstellt, dass jede Teilveranstaltung mit einem/einer Schiedsrichter*in und einem Mindestkampfgericht besetzt wird
  • e) die Ergebnisse der Teilwettkämpfe bis mindestens zum 31.Dezember 2021 archiviert, damit geprüft werden kann, wann und in welchem Becken die Leistung tatsächlich erbracht worden ist.

2. Bei den einzelnen Teilwettkämpfen können auch Sportler*innen aus nur einem Verein teilnehmen.

3. In der Ausschreibung und bei der Anzeige muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen virtuellen Wettkampf handelt.

4. Es ist festzulegen, ob die Teilwettkämpfe auf einer 25m- oder 50m-Bahn stattfinden.

5. Es ist festzulegen an welchem Tag oder in welchem Zeitfenster die Teilwettkämpfe stattfinden müssen.

6. Die Ergebnisse fließen in die DSV-Bestenliste ein."

Bereits vor mehreren Monaten haben andere Verbände mit der Durchführung virtueller Wettkampfevents begonnen. Sowohl in den USA und Schweden als auch in der Schweiz wurde dies den dortigen Schwimmern mit ähnlichen Konzepten ermöglicht.

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