(06.05.2018) Der Deutsche Schwimm-Verband hat festgelegt, nach welchen Kriterien die Plätze in den Schwimm-Bundeskadern des Jahres 2019 vergeben werden. Die Vorgaben zur Kaderberufung wurden am Samstag veröffentlicht.

Auch 2019 wird, wie in diesem Jahr erstmals eingeführt, in Olympiakader, Perspektivkader und Nachwuchskader (1/2)  sowie Ergänzungskader unterschieden. Aktuell gehören für das Jahr 2018 insgesamt 201 Becken- und Freiwasserschwimmer dem DSV-Kadersystem an.

Um den Sprung in den Olympiakader 2019 zu schaffen, müssen die Beckenschwimmer bei den Europameisterschaften 2018 über eine olympische Strecke eine Medaille holen. Dies ist sowohl über Einzel- als auch Staffelstrecken (nur Finalbesetzung) möglich. Die Freiwasserathleten müssen eine Top Drei Platzierung über die 10km-Strecke bei der Schwimm-EM 2018 erreichen.

Damit dürfte jetzt bereits feststehen, dass von den aktuellen Olympiakadern mindestens Marco Koch und Christian vom Lehn im kommenden Jahr nicht mehr dem höchsten DSV-Kader angehören werden. Beide wurden nicht in das Team für die Europameisterschaften 2018 berufen. Nur hier können sich die Athleten für den Olympiakader 2019 empfehlen. Auf einen der beiden zutreffende Ausnahmeregelungen sind aus den Kaderkriterien nicht ersichtlich.

Für die Berufung in den Perspektivkader genügt Athleten, die 1996 oder später geboren wurden, mindestens Platz zwölf über eine olympische Strecke im Becken. Die älteren Schwimmer müssen mindestens eine Top Acht Platzierung einfahren. Staffelergebnisse werden für die Berufung in den Perspektivkader nicht berücksichtigt. Auch über eine Medaille bei den Jugend-Europameisterschaften oder einen Finaleinzug (bzw. Top 8) bei den Olympischen Jugendspielen 2018 können sich die Schwimmer für den Perspektivkader 2018 empfehlen. Zudem kann der Chef-Bundestrainer für bis zu vier Athleten, die keines der Kaderkriterien erfüllt haben, schriftlich beantragen, sie dennoch in den Perspektivkader zu berufen.

In die Nominierung für die Nachwuchskader fließen die Ergebnisse der Junioren-Europameisterschaften, Deutschen Meisterschaften und Deutschen Jahrgangsmeisterschaften 2018 ein. Nur Athleten der Altersbereiche 12 bis 17 Jahre weiblich sowie 12 bis 18 Jahre männlich können in die Nachwuchskader aufgenommen werden.

Etwas breiter sind die Kriterien für den Ergänzungskader benannt. Hierfür können zum Beispiel Athleten berufen werden, die ihre "Karriere vor den Olympischen Spielen des aktuellen Olympiazyklus beenden werden, jedoch zur absoluten Weltspitze zählen" oder die "die Leistungsentwicklung von Olympiakaderathleten und herausgehobenen Perspektivkaderathleten wesentlich im Prozess der Leistungsentwicklung an einem Bundesstützpunkt unterstützen". Auch für vom Verband als "Spätentwickler" bezeichnete Athleten ist eine Berufung in den Ergänzungskader möglich.

Die kompletten Berufungskriterien für die DSV-Bundeskader 2019 können hier gefunden werden:

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