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(11.02.2018) Neben der Lockerung der Staffelnormzeiten hat der Deutsche Schwimm-Verband in den Nominierungsrichtlinien für die Saisonhöhepunkte 2018 eine weitere wichtige Veränderung vorgenommen. Die Begrenzung der Versuche, bei denen die Athleten die vom Verband geforderten Normen knacken können, wurde aufgehoben.

Ursprünglich hieß es in den Nominierungsrichtlinien, dass die Schwimmer bis zu drei Wettkämpfe benennen sollten, bei denen sie ihre Angriffe auf die internationalen Tickets starten wollten. Nun müssen die Leistungen lediglich Einzug in die DSV-Bestenlisten finden. Eine Begrenzung, wie oft ein Schwimmer eine bestimmte Strecke im Qualifikationszeitraum schwimmen darf, gibt es nicht.

Dies gilt sowohl für die Qualifikation zu den Schwimm-Europameisterschaften in Glasgow (03.-09.08.) als auch für die Höhepunkte der Nachwuchsschwimmer. In diesem Jahr sind das die Junioren-EM in Finnland (04.-08.07.) und die Olympischen Jugend-Sommerspiele in Argentinien (01.-12.10.).

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