(23.09.2011) Planungen des DSV-Präsidiums zufolge sollen die deutschen Schwimmvereine und -verbände ab dem kommenden Jahr mit einer neuen Gebühr belastet werden. Für die Veranstaltung eines Wettkampfes sollen demnach 150 beziehungsweise 200€ an den Deutschen Schwimm-Verband zu zahlen sein. Die Entscheidung über diese zusätzliche Belastung soll im November fallen.


 

“Für jede Wettkampfveranstaltung erhält der DSV vom Veranstalter bis 1.000 Meldungen eine Verwaltungsgebühr von 150 €, ab 1.001 Meldungen von 200 €”, so heißt es in einem Antrag des DSV-Präsidiums, über den der Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen am 18. November in Frankfurt zu entscheiden haben wird. Dieser neue Absatz soll ab dem kommenden Jahr in den Allgemeinen Teil der Wettkampfbestimmungen aufgenommen werden und würde für zahlreiche Vereine und Verbände erhebliche Mehrbelastungen bedeuten.

Gelder sollen “finanzielle Ausstattung des DSV stabilisieren”

Bei ingesamt mehr als 1500 offiziellen Wettkämpfen, die jedes Jahr unter dem Dach des DSV ausgetragen werden, dürfte dies Mehreinnahmen im sechstelligen Bereich in die Kassen des Verbandes spülen. Bei der geplanten Mittelverwendung gibt man sich jedoch bedeckt. “Die Mittel sollen die finanzielle Ausstattung des DSV stabilisieren”, erklärt Anselm Oehlschlägel, Vizepräsident Recht im DSV gegenüber swimsportnews. Die neue Gebühr und auch deren Höhe geht demnach auf eine Empfehlung der neu eingesetzten Finanzkommission zurück. Welchem direkten Zweck diese “Verwaltungsgebühr” dienen und welche dem DSV durch Wettkämpfe seiner Mitglieder anfallenden Kosten sie decken soll, ist unklar.

Widerstand formiert sich bereits

Oehlschlägel wird im November in Frankfurt auch die Sitzung des Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen zu leiten haben. Er wird sich auf Gegenwind einstellen müssen. In einigen Landesverbänden formt sich bereits Widerstand gegen die geplanten Änderungen. Der Landesschwimmverband Niedersachsen (LSN) hat bereits seine Bezirke zur Stellungnahme aufgefordert. “Insbesondere die vorgeschlagene nachhaltige Finanzierung findet in der vorgelegten Form keine Zustimmung des Präsidiums im LSN”, erklärt der Verband auf seiner website.

Neues Konfliktpotential im DSV

Für Diskussionen sorgen zudem Pläne, denen zufolge wohl demnächst auch Athleten, die noch nicht das zehnte Lebensjahr erreicht haben, über eine Wettkampflizenz verfügen müssen. Auch für diese werden Gebühren an den DSV fällig.
Nach den nach der WM in Shanghai aufgekommenen Diskussionen um die sportliche Entwicklung des DSV dürfte man sich damit neues Konfliktpotential im Hinblick auf die Verbandsentwicklung als Ganzes schaffen. Letztlich ist ohnehin beides unweigerlich miteinander verbunden.

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