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(02.05.2014) Bei der Auswahl der Schwimmer für das deutsche EM-Team geht der DSV in diesem Jahr neue Wege. Erstmals müssen die deutschen Athleten vier verschiedene Normzeiten bei zwei verschiedenen Wettkämpfen unterbieten. Damit die Schwimmfans hierbei nicht den Überblick verlieren, erklären wir noch einmal den Qualifikationsmodus für die Schwimm-EM 2014 in Berlin:


Phase 1: Die Deutschen Meisterschaften in Berlin

Die Deutschen Meisterschaften in Berlin (01.05. bis 04.05.2014) stellen für die DSV-Athleten den ersten Teil der EM-Qualifikation dar. Sowohl in den Vor- als auch in den Endläufen müssen die Schwimmer hier vom DSV vorgegebene Normzeiten unterbieten.

Gelingt ihnen das, sichern sie sich die Chance auf die Qualifikation für die Europameisterschaften. Dabei ist die Platzierung der Athleten in Berlin egal: Alle Schwimmer, die die Vor- und Endlaufnormen unterbieten kommen auf die sogenannte "Longlist".

Phase 2: Überprüfungswettkampf in Essen

Die Athleten, die es auf die Longlist geschafft haben, müssen sich dann im Rahmen eines Überprüfungswettkampfes erneut beweisen. Dieser wird vom 17. bis 20. Juli in Essen stattfinden. Auch hier müssen die Schwimmer sowohl in den Vor- als auch in den Endläufen bestimmte Normzeiten unterbieten. Zudem kommt es hier auf die Platzierungen an: Nur die besten beiden Longlist-Athleten, die über eine Strecke in Essen beide Normen unterbieten, haben das EM-Ticket sicher.

Das meint der Bundestrainer:

Dabei kündigte Chef-Bundestrainer Henning Lambertz bereits an, in bestimmten Fällen auch die dritt- und viertbesten Schwimmer des Wettkampfes in Essen für die EM zu nominieren, falls auch sie alle vier geforderten Normzeiten geknackt haben. Bei den Europameisterschaften dürfen die teilnehmenden Nationen jeweils bis zu vier Athleten über eine Strecke melden. Erst im Halbfinale dürfen pro Nation dann nur noch zwei Schwimmer starten.

Ausnahmen von den Qualifikationskriterien will der Chef-Bundestrainer nicht ausschließen. Vor allem bei Athleten des Perspektivteams könnte dies infrage kommen. Insgesamt sollen die aufgestellten Richtlinien jedoch möglichst nicht aufgeweicht werden.

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