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(08.06.09) Die Liste der erlaubten Schwimmanzüge wird bei Masters-Wettkämpfen keine Anwendung finden. Dies hat der Deutsche Schwimmverband heute auf seiner Internetseite bekannt gegeben. Bereits am Wochende gab es Meldungen darüber, dass laut Anselm Oehlschlägel, dem Vizepräsident des DSV und Vorsitzenden der Rechtskommision, die Liste nicht auf Wettkämpfen der Masters anzuwenden sei. Dies teilte er in einem Schreiben auf eine Anfrage im Auftrag von Sportlern des SV Halle mit.

 

Hier ist dieses Schreiben nachzulesen. 

 

Der DSV begründet die Außerachtlassung der Anzugliste bei den Masters damit, dass so die Vorgehensweise der FINA übernommen wird. Der Weltverband habe ausdrücklich erklärt, dass die Anzugregelung bei den Masters nicht angewendet wird. Damit dürfen auch bei den Deutschen Meisterschaften der Masters am kommenden Wochenende Anzüge getragen werden, die nicht auf der Positiv-Liste stehen.

FINA erlaubt “textile Anzüge”

Während dessen gab die FINA am Freitag bekannt, dass zusätzlich zu der Positiv-Liste nun auch Anzüge, die vor 2009 bereits genehmigt und nun jedoch nicht erneut zum Test eingereicht wurden, erlaubt sind, wenn sie aus “textilem Material” bestehen und die Übergangsregularien wie zum Beispiel hinsichtlich der Anzugform (Nacken frei, keine langen Ärmel, usw) erfüllen. Unter Textilien versteht die FINA ausdrücklich Lycra und Nylon und fügt diesen in ihrer Erklärung ein “etc”  hinzu. Eine weitere Definition von “textile” wird leider nicht gegeben, die Diskussionen scheinen also vorprogrammiert. Beabsichtigt ist wohl an sich, “ältere” Anzüge wie beispielsweise der Firmen Solar oder Yingfa nun wieder zu erlauben. Die Formulierung “made of full textile material (lycra, nylon, etc)” lässt jedoch sehr viel Interpretationsspielraum. Außerdem bleibt abzuwarten, wie der DSV auf diese Vorgehensweise der FINA reagiert.

 

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