(07.10.2020) Der Deutsche Schwimm-Verband verlängert für seine aktuellen Bundeskader der Saison 2019/20 deren Status für die neue Saison. Das heißt, wer derzeit den Olympia-, Perspektiv- oder Nachwuchskadern des DSV angehört, wird seinen Kaderplatz auch im kommenden Berufungszeitraum (01.11.2020 bis 31.10.2021) behalten.

Dies gab der DSV am Mittwoch mit Veröffentlichung der neuen Kaderrichtlinien bekannt. Lediglich wenn Athleten dem Verband gegenüber offiziell ihr Karriereende erklären, werden sie aus den Kaderlisten gestrichen. Dies dürfte zum Beispiel auf den kürzlich zurückgetretenen EM-Medaillengewinner und Deutschen Rekordhalter Jan-Philip Glania zutreffen, der in der zurückliegenden Saison noch dem Perspektivkader angehörte.

Diese Vorgehensweise wird sowohl bei den Becken- als auch Freiwasserschwimmern angewandt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Während in den Richtlinien fürs Open Water keine Möglichkeiten genannt sind, wie neue Athleten für die Saison 2020/21 in den Kader aufgenommen werden können, gibt es genau dies für die Beckenschwimmer. Wer es trotz Corona-Saison bis zum 30. September geschafft hat, sich für einen Kaderstatus zu empfehlen, kann ab dem 1. November in einen Bundeskader berufen werden. Zudem gibt es "in Einzelfällen" noch bis Jahresende die Chance, die Kaderbildungsrichtlinien nachträglich zu erfüllen und so ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls den Kaderstatus zu erhalten.

Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt 247 Becken- und Freiwasserschwimmer (214 / 33) in die DSV-Kader berufen. Der höchste Bundeskader, der Olympiakader, wuchs damals von 16 Schwimmern im Jahr 2019 auf 23 Athleten für 2020.

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