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(17.04.2020) Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. Ganze Branchen stehen still, auch im Sport tut sich derzeit nichts. Wettkämpfe wurden abgesagt und werden wohl noch mehrere Wochen oder sogar Monate lang nicht stattfinden können. Sponsoren ziehen sich zurück, weil sie selbst mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben und eine Rückkehr zur Normalität ist derzeit nicht absehbar. Kleinen Unternehmen und Selbständigen verschafft die Bundesregierung in dieser Situation mittlerweile schnelle Hilfe. Durch die Corona-Pandemie angeschlagene Firmen mit maximal fünf Vollzeit-Mitarbeitern erhalten so zum Beispiel auf Antrag eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Was wohl nur wenige mitbekommen haben: Auch professionelle Sportler können Anspruch auf diese Unterstützung haben.

Auf Anfrage von swimsportnews bestätigten dies sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch mehrere Wirtschaftsministerien der Bundesländer, über die die Vergabe der Zuschüsse erfolgt. "Grundsätzlich können auch Profisportler die Soforthilfe in Anspruch nehmen, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss der Sport als Haupterwerb ausgeführt werden", teilt so zum Beispiel das sächsische Wirtschaftsministerium mit.

Ähnlich antworteten auch die zuständigen Stellen weiterer Bundesländer. Aus Bayern hieß es so zum Beispiel: "Profisportler können als Solo-Selbständige die Corona-Soforthilfe beantragen, wenn sie durch die Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind."

Wer kann Soforthilfe beantragen?

Die Soforthilfe gibt es also nicht für jeden Leistungssportler, sondern nur unter gewissen Bedingungen. Zum einen muss der Sport für die Athleten ihr Haupterwerb sein, sie müssen damit also den größten Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten. Zum anderen müssen sie selbständig tätig sein. Was heißt das bei Sportlern? In den Augen des Finanzamts sind Profisportler mit Einzelunternehmern quasi gleich gestellt. Zahlungen von Sponsoren, Preisgelder oder Erfolgsprämien müssen sie als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuern. Wenn sie den Großteil ihrer Einnahmen über diesen gewerblichen Bereich erzielen, und diese nun aufgrund der Corona-Pandemie wegfallen, könnten die Sportler Anspruch auf Soforthilfe haben. Ob dies der Fall ist, kann zum Beispiel ein Blick auf die Steuererklärung des zurückliegenden Jahres zeigen. 

Das heißt aber auch: Für Sportsoldaten und Sportpolizisten gibt es diese Möglichkeit nicht. Sie erhalten ohnehin trotz der aktuellen Situation ihre gewohnten Bezüge weiter. Auch Athleten, die bei Vereinen sozialversicherungspflichtig angestellt sind, so wie es zum Beispiel im Profi-Fußball meist der Fall ist, gelten nicht als selbständig und kommen damit nicht für die Soforthilfe in Frage.

Wie viel kann beantragt werden? 

Wer aber als Sportler mit "gewerblichen" Einnahmen wie Preisgeldern oder Sponsorenzahlungen den überwiegenden Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet und nun wegen der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten steckt, könnte Anspruch auf die Soforthilfe des Bundes haben. Bis zu 9.000 Euro kann man dafür über die Landesbanken beantragen, doch das Geld darf nicht wahllos verwendet werden. Der Zuschuss dient dazu, die Zahlungsfähigkeit im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit zu sichern. Übertragen auf die Athleten heißt das, die Mittel können nur für Ausgaben genutzt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Leistungssport stehen. Hat ein Athlet zum Beispiel Kosten für einen (nicht bei ihm angestellten) Trainer, Physiotherapeuten oder Sportpsychologen, können diese angesetzt werden. 

Alles, was nicht direkt etwas mit dem Sport zu tun hat, kann hingegen nicht mit der Soforthilfe finanziert werden. "Aufwendungen der privaten Lebensführung einschließlich privater Wohnungsmiete oder Zahlungen für die Krankenversicherung werden nicht gefördert", stellt so auch das sächsische Wirtschaftsministerium klar, teilt aber auch mit: Mieten für einen Sportraum wiederum könnten bei der Berechnung des Zuschussbedarfs angesetzt werden. Man sieht, die Grenze zwischen Ausgaben für das Privatleben und Kosten für den Leistungssport ist bei Athleten oft nur schwierig zu ziehen. Schließlich ist ihr Körper ihr Kapital. 

Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater zu Hilfe zu ziehen. Genauso wie Athleten ihre Einnahmen versteuern müssen, können sie nämlich auch Ausgaben gegenrechnen, die sie hatten, um diese Einnahmen zu erzielen. Auf dieser Basis wird dann der Gewinn aus dem "Sportgewerbe" berechnet. Grundsätzlich gilt: Das was man hier bisher schon als Kosten geltend machen durfte, kann nun auch für die Berechnung des Soforthilfeanspruchs herangezogen werden. Unter Umständen trifft dies sogar auf Ausgaben für Protein- oder Vitaminpräparate zu. "Bei Nahrungsergänzungsmitteln wird genau abzuwägen sein, was über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgeht - insofern wird auch hier ausschlaggebend sein, ob diese bei einer Gewinnermittlung abgesetzt werden können", lässt das Wirtschaftsministerium Sachsens wissen. 

Für die Athleten ist es durchaus wichtig, sich zunächst klar zu machen, wie viel Soforthilfe sie eigentlich genau benötigen. Bei falscher Verwendung des Zuschusses drohen Rückzahlungen, sollte es später einmal eine Prüfung dessen geben, wofür das Geld genau ausgegeben wurde.

Welche Alternativen gibt es?

Auch für die Finanzierung der privaten Lebenshaltungskosten gibt es aber eine Alternative - nämlich Hartz IV. Bisher kam diese Grundsicherung für Athleten oft nicht in Frage, denn zum einen werden die Gewinne aus dem Sportlerdasein auf einen möglichen Anspruch angerechnet und zum anderen muss erspartes Vermögen zu einem großen Teil erst aufgebraucht werden, bevor es staatliche Unterstützung gibt. Auch Wohnkosten wurden bisher nicht in beliebiger Höhe erstattet. Die letzten beiden Punkte sind nun aber vorübergehend für sechs Monate außer Kraft gesetzt, um es Selbständigen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, Grundsicherung zu erhalten. Zudem können die Kosten für die Krankenversicherung vom Staat übernommen werden.

"In der erweiterten Grundsicherung können beispielsweise neben den Lebenshaltungskosten auch die Kosten der Privatwohnung geltend gemacht werden, ohne dass dabei eine Vermögensprüfung erfolgt und die tatsächlichen privaten Wohnkosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen vollständig übernommen", schreibt uns in diesem Zusammenhang auch das Bundeswirtschaftsministerium.

Praktisch heißt das also, dass selbständige Profi-Sportler bei einem Antrag auf Grundsicherung nicht mehr ihr Erspartes angreifen müssen und zudem die Miete als auch Krankenkassenbeiträge in voller Höhe übernommen werden können. Zwar werden trotzdem noch Einnahmen, wie zum Beispiel Zuschüsse vom Verein oder andere Prämien angerechnet. Trotzdem könnte bei dem einen oder anderen danach noch ein Anspruch von mehreren Hundert Euro an Grundsicherung pro Monat bestehen, um damit das nächste halbe Jahr zu überbrücken.

Eine weitere Alternative könnte sich in Kürze für diejenigen Athleten ergeben, die den Sport parallel zu ihrem Studium ausüben. In dieser Woche kündigte nämlich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek auch ein Hilfsprogramm für Studierende an. "Studierende, die ihren Job verloren haben, sollen als Überbrückungshilfe ein zinsloses Darlehen beantragen können", so Karliczek. "Die Unterstützung für die betroffenen Studierenden muss unbürokratisch, schnell und wirksam sein." Mehr steht noch nicht fest. Wie genau das Programm aussehen könnte, soll erst heute beraten werden. 

Auch die Bundesländer selbst haben jeweils eigene Soforthilfeprogramme gestartet. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind hier jeweils unterschiedlich. Es macht aber durchaus Sinn, sich in seinem Heimatbundesland darüber zu informieren und dabei immer im Hinterkopf zu haben, dass Einnahmen aus dem Sport wie die aus einer gewerblichen Tätigkeit zu betrachten sind.

Was denken die Athleten?

Man sieht: Es gibt durchaus Möglichkeiten, doch es ist nicht immer klar, welche Hilfsprogramme für wen geeignet sind. Die von uns kontaktierten Athleten aus dem Kreis der deutschen Spitzenschwimmer selbst waren durchaus überrascht, dass sie unter Umständen Ansprüche auf staatliche Zuschüsse haben könnten, zeigten sich aber oft auch verunsichert, weswegen wir an dieser Stelle auch keinen von ihnen wörtlich zitieren. Dabei war auch zu vernehmen, dass die Sportler bisher von Verbänden wie DOSB und DSV keine Informationen in diesen Fragen erhalten haben. Allzu verwunderlich ist das nicht, denn selbst die zuständigen Ministerien waren durchaus überrascht von unserem Anliegen. "Wir hatten schon viele Fragen zu den Corona-Zuschüssen, aber diese ist komplett neu", teilte uns so zum Beispiel eine erstaunte Beamte aus Bayern telefonisch mit.

Allzu viele deutsche Schwimmer dürften wohl nicht für die Soforthilfe des Bundes in Frage kommen, da sich nur wenige von ihnen vorrangig über ein selbständiges "Sportgewerbe" durch Sponsorengelder und Prämien finanzieren können. In anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Wintersport, dürfte es deutlich mehr Athleten betreffen. Bei den wenigen Schwimmern, die einen Anspruch auf Soforthilfe oder andere Programme haben, können diese aber durchaus ein hilfreicher Baustein für den Neustart in die um ein Jahr verlängerte Olympiavorbereitung sein.

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