(22.03.2020) Ob wir in diesem Jahr Olympische Spiele in Tokio erleben werden, ist trotz aller Bekräftigungen des IOC derzeit offen. Sollte es dazu kommen, könnten die Kampfrichter vor Ort dort offiziell auf den "Unterwasser-Video-Beweis" zurückgreifen.

Am Samstag veröffentlichte der Weltverband FINA eine Aktualisierung seiner Regelwerke. Angepasst wurden darin die Vorgaben für die Wettkampfhallen bei Olympischen Spiele und Weltmeisterschaften. Folgender Teil der Regel 9.2.2 ist neu (fett):

"Bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften zugelassenes automatisiertes Kampfrichter-Equipment, inklusive Equipment für Unterwasser-Video-Beurteilungen, soll zur Verfügung gestellt und eingesetzt werden."

Die FINA fügte zudem einen weiteren Satz hinzu: Die Unterwasser-Video-Beweise dürfen demnach nur dazu eingesetzt werden, von den Kampfrichtern "über Wasser" ausgesprochene Disqualifikationen zu bestätigen oder zu widerrufen. Die Kameras werden nicht genutzt um Regelverstöße nachträglich zu ahnden.

Links zum Thema:

Bild: Thesportpicturepage

News über euren Lieblingssport - Unabhängig, schnell und objektiv! Unterstützt unsere Arbeit auf www.swimsportnews.de jetzt ganz unkompliziert und anonym via PayPal:

.