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(26.11.2014) Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA wird im Fall des auffällig gewordenen chinesischen Schwimmstars Sun Yang möglicherweise den internationalen Sportgerichtshof CAS einschalten. Dies berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP.

Laut WADA-Regularien müssen Dopingfälle innerhalb von 20 Tagen nachdem die Strafe ausgesprochen wurde, bekannt gemacht werden. Der positive Dopingtests Sun Yangs, welcher bereits im Mai erfolgte und im Juli mit einer dreimonatigen Wettkampfsperre geahndet wurde, ist erst am Montag dieser Woche ans Licht der Öffentlichkeit gekommen.

Ein Sprecher der WADA erklärte gegenüber AFP, dass man noch auf die letzten Details zu diesem Fall warte und sich dann ein eigenes Urteil bilden möchte. Je nachdem wie dieses ausfällt, zieht die WADA in Erwägung den CAS anzurufen.

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