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(20.05.2020) Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden weiter gelockert. In mehreren Bundesländern dürfen Vereinsschwimmer in Kürze wieder ihre Bahnen ziehen. Unter anderem haben Sachsen-Anhalt und Hessen angekündigt, dass das organisierte Training demnächst wieder aufgenommen werden kann.

In Sachsen-Anhalt wird es Vereinen ab dem 28. Mai wieder möglich sein, Trainingseinheiten in Schwimmhallen abzuhalten. Dies beschloss die Landesregierung am Dienstag. Wichtig ist aber, dass vorher die Genehmigung des Trägers der Schwimmhalle eingeholt wird. Zudem muss ein Nutzungskonzept zur Einhaltung der Hygienevorschriften erstellt werden.

Auch in Hessen steht nun fest, wann Vereinsschwimmer ins Trainingsbecken zurückkehren dürfen. Am Mittwoch kündigte das Innenministerium des Bundeslands offiziell an, dass Freibäder und Schwimmhallen den Vereinen ab dem 1. Juni wieder offen stehen - vorausgesetzt sie nehmen dann auch den Betrieb auf. Schwimmkurse sind ab diesem Datum ebenfalls wieder möglich. 

Offen ist hingegen, wann in Hessen auch die allgemeine Bevölkerung wieder schwimmen gehen darf. Dies wird wohl noch mehrere Wochen dauern. Das Innenministerium erklärte, man wolle erst Mitte Juni entscheiden, wann Bürgerinnen und Bürger die Schwimmhallen und Freibäder sowie Badeseen wieder nutzen dürfen.

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