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(06.05.2020) Der Deutsche Schwimm-Verband macht sich bereit für die Wiederaufnahme des organisierten Trainings. Seit mittlerweile fast zwei Monaten steht der Schwimmsport nahezu komplett still. Eine Rückkehr zum geordneten Trainingsbetrieb wird es voraussichtlich nur unter strengen Regeln geben, für die der DSV derzeit einen Leitfaden für Vereine und Verbände erarbeitet. Erste Einblicke in den aktuellen Arbeitsstand (04.05.) gibt es nun auf der Website des Deutschen Olympischen Sportbundes zu lesen.

Unter dem Titel "Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben schaffen" wurden dort Vorschläge des DSV veröffentlicht, wie das Trainingsgeschehen künftig ermöglicht werden könnte. Die Schwimmbecken der Republik könnten demnach etwas anders aussehen, als wir es gewohnt sind.

So schlägt der DSV unter anderem vor, dass auf Doppelbahnen trainiert wird. Das heißt, aus einem 50m-Becken mit acht Bahnen wird so zum Beispiel ein Pool mit vier Doppelbahnen, die durch Leinen getrennt sind. Damit soll gewährleistet werden, dass die Athleten beim Schwimmen stets genug Abstand halten.

Denn während an Land derzeit die Faustregel "1,5m Abstand" gilt, schlägt der DSV vor, dass der Abstand beim Schwimmen im Becken bei zwei bzw. drei Metern gehalten werden soll (siehe Grafik oben). Grund dafür sei der größere Bewegungsradius beim Schwimmen. 

Damit ergibt sich, dass pro Doppelbahn im 50m-Becken maximal 16 Schwimmer und im 25m-Pool maximal acht Personen trainieren können. Geschwommen wird im Kreisverkehr und, wichtig, es soll nicht überholt werden. Da in Trainingsgruppen mit ähnlicher Leistungsstärke besser auf Abstände geachtet werden kann, schlägt der DSV vor, dass hier bis zu 12 (25m) bzw. 24 (50m-Becken) Athleten auf einer Doppelbahn trainieren können.

Verantwortlich für die Einhaltung der Abstandsregeln sollen die Trainer sein. Sie sollen ihren Sportlern idealerweise zudem schon vor den Einheiten Programme zukommen lassen, damit vor Ort so wenig wie möglich erklärt werden muss. Bei Ansagen des Trainers an sich im Wasser befindende Sportler sollen nur Kleinstgruppen von maximal fünf Personen beisammen sein.

Auch außerhalb des Beckens soll auf Abstand geachtet werden. In den Umkleiden ist so zum Beispiel nur jeder vierte Schrank zu nutzen, sodass stets drei leere Umkleideschränke Abstand herrscht. Geduscht wird laut den DSV-Richtlinien nur vor dem Training in der Halle. Das Föhnen und Duschen nach den Einheiten soll, soweit das möglich ist, daheim erfolgen.

Der Verband betont, dass es sich bei dem Leitfaden um eine Orientierungshilfe handelt. Sie soll nur so lange angewandt werden, wie die Beschränkungen durch die Gesetzgeber der einzelnen Bundesländer gelten.

Mit Blick auf die Landesregierungen stellt sich daher derzeit zunächst die Frage, wann die Schwimmhallen überhaupt wieder öffnen dürfen. Einige Länder, wie zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nehmen dafür den 25. Mai ins Visier. Weitere Pläne könnten nach der heutigen Konferenz zwischen Bund und Ländern folgen.

Das komplette, 27-seitige Arbeitspapier kann hier gefunden werden:

 

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