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(04.05.2020) Nachdem der Internationale Sportgerichtshof CAS gegen den mehrfachen Olympiasieger Sun Yang eine achtjährige Dopingssperre verhängt hat, will der chinesische Schwimmer das CAS-Urteil nun vom Schweizer Bundesgericht überprüfen lassen. Dies berichten mehrere Medien am Montag übereinstimmend.

Demnach habe Sun Yang am 29. April Berufung gegen die CAS-Entscheidung eingelegt. Gerade noch rechtzeitig, denn einen Tag später wäre die Einspruchsfrist abgelaufen.

Es wird das definitiv letzte Kapitel einer insgesamt mehr als anderthalb Jahre dauernden Dopingaffäre, die damit begonnen hatte, dass Sun Yang und sein Team im September 2018 bei dem Schwimmer im Rahmen einer unangekündigten Dopingkontrolle entnommene Blutproben mit einem Hammer unbrauchbar machten.

Der Internationale Sportgerichtshof hatte auf Antrag der Welt-Anti-Doping-Agentur am 28. Februar 2020 entschieden, dass Sun Yang dafür eine achtjährige Sperre erhält. Da der Sportgerichtshof seinen Sitz in der Schweiz hat, ist ihm nur noch das höchste Gericht des Alpenlandes übergeordnet. Die Überprüfung des Urteils durch das Schweizer Bundesgericht ist damit die letzte Chance für Sun Yang, um seine Strafe noch abmildern lassen zu können.

Dabei überprüft das Bundesgericht nicht erneut, ob sich Sun Yang eines Dopingvergehens schuldig gemacht hat. Die Richter gehen stattdessen der formalen Frage nach, ob das Verfahren ordnungsgemäß ablief und alle Beteiligten ihre jeweiligen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen konnten. Wann eine Entscheidung fallen könnte, steht noch nicht fest. Eine weitere Einspruchmöglichkeit wird es aber nicht geben.

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