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(26.03.2020) Die Corona-Pandemie sorgt bundesweit für Stillstand. Besonders betroffen sind davon nicht nur viele Unternehmen sondern vor allem auch Sportvereine. Da zahlreiche Sportstätten geschlossen wurden und das gemeinsame organisierte Sporttreiben in Trainingsgruppen untersagt ist, wurden viele Clubs durch den Virus ihres Wesens und Zwecks beraubt. Das schürt bei etlichen Vereinen auch Existenzängste.

Um zumindest ein wenig Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu geben, hat der Bundestag am Mittwoch einige Erleichterungen für Vereine beschlossen. Besonders hilfreich könnte eine Änderung im Insolvenzrecht sein.

Demnach wurde die Insolvenzantragspflicht für Vereine bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzreife auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Davon geht der Gesetzgeber aus, wenn der Verein mit Stichtag 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig war.

Die finanzielle Situation in vielen Clubs ist derzeit angespannt. Da der Wettkampfbetrieb komplett eingestellt wurde und nahezu alle Schwimmhallen geschlossen sind, entfallen wichtige Einnahmen wie Meldegelder, Verkauf von Speisen und Getränken, aber auch Sponsorengelder und nicht zuletzt Erlöse durch Kursangebote. Kosten für Mieten, Verwaltung oder Ansprüche von Dienstleistern fallen aber weiter an. 

Daher fordern der Deutsche Olympische Sportbund und die Landessportbünde derzeit einen Rettungsschirm für Sportvereine. Die in dieser Woche beschlossenen Milliardenhilfen für die Wirtschaft kommen lediglich Unternehmen zu Gute, gemeinnützige Vereine haben in der Regel keinen Zugriff auf diese Finanzhilfen.

"Die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen sind eine starke Säule Deutschlands und stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander ein. Diese Säule darf gerade in diesen Zeiten nicht ins Wanken geraten, ohne staatliche Unterstützung wird dies jedoch nicht überall gelingen", erklären die Sportverbände in einem gemeinsamen Schreiben. Vereine dürfen im Gegensatz zu Unternehmen keine großen Rücklagen bilden. Das verbietet das Vereinsrecht. Für viele Clubs wird dies jetzt zu eine großen Herausforderung.

Eine kleine Erleichterung im Vereinsrecht wurde vom Bundestag aber ebenfalls beschlossen: Aufgrund von Versammlungsbeschränkungen bzw. -verboten können viele Vereine ihre satzungsmäßigen Zusammenkünfte nicht mehr abhalten. Daher erlaubt es der Gesetzgeber nun, dass Mitglieder ihre Rechte im Verein auch auf elektronischem Weg ausüben können. Mitgliederversammlungen können damit also auch auf digitalem Weg abgehalten werden, ohne dass dafür Satzungen geändert werden müssen.

Noch ist nicht abzusehen, wann die Schwimmhallen wieder öffnen, der Ball wieder rollt und Teams zusammenkommen können. Umso wichtiger ist es jetzt, dass sich auch jedes einzelne Vereinsmitglied solidarisch zeigt und es zu keiner Austrittswelle aus den Sportvereinen kommt, nur weil derzeit für den Monatsbeitrag kein Training oder Wettkampf angeboten wird. Denkt daran, dass ihr auch nach der Krise noch in einem funktionierenden Vereinswesen miteinander und gegeneinander Sport treiben wollt!

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